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Politik: Ex-Generalinspekteur verteidigt sich gegen Vorwürfe

Berlin - Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Klaus Naumann, wehrt sich gegen den Vorwurf, durch Tätigkeiten in Aufsichtsräten zweier Rüstungsfirmen nach seiner Pensionierung gegen das Soldatengesetz (SG) verstoßen zu haben. „Ich halte diese Anschuldigungen in keiner Weise für begründet“, sagte Naumann am Donnerstag dem Tagesspiegel.

Berlin - Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Klaus Naumann, wehrt sich gegen den Vorwurf, durch Tätigkeiten in Aufsichtsräten zweier Rüstungsfirmen nach seiner Pensionierung gegen das Soldatengesetz (SG) verstoßen zu haben. „Ich halte diese Anschuldigungen in keiner Weise für begründet“, sagte Naumann am Donnerstag dem Tagesspiegel. Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums bestätigte, dass bei Naumann und beim Vier-Sterne-General a. D. Klaus Reinhardt das zuständige Referat die Anschlusstätigkeiten prüfe.

Das SG besagt, dass Berufssoldaten im Ruhestand keine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen beziehungsweise ihnen diese vom Verteidigungsministerium nicht genehmigt werden dürfen, wenn sie mit einer Tätigkeit in ihren letzten fünf Jahren als Soldat in Zusammenhang stehen und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Naumann war bis 1996 Generalinspekteur und bis zum 5. Mai 1999 Vorsitzender des Nato-Militärausschusses in Brüssel, ehe er im Alter von 60 Jahren aus dem Militärdienst ausschied. Der am höchsten dekorierte deutsche Soldat seit dem Zweiten Weltkrieg sagte, er sei Mitte Mai 2004 in den Aufsichtsrat des französischen Konzerns Thales gewählt worden – demnach fünf Jahre nach seinem Ausscheiden. Naumann, der nach eigenen Angaben seit Herbst 2003 auch Vorsitzender des Aufsichtsrates des Militärausrüsters Odenwaldwerke Rittersbach AG (OWR) ist, sagte weiter, der betreffende Paragraf 20 des SG beziehe sich zum auf den Schutz nationaler Interessen. Da er bereits 1996 seinen Posten als Generalinspekteur aufgegeben habe und zur Nato gewechselt sei, habe er auch mit seinem Posten bei OWR die Sperre eingehalten. „Außerdem habe ich ein ausführliches Rechtsgutachten, in dem mir bestätigt wird, dass jede Untersagung von Tätigkeiten nach dem 1. Februar 2001 ein Verstoß gegen meine Grundrechte wäre.“

Die Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte, ab wann welche Fristen gelten würden, sei Teil der Prüfung – dies gelte auch für Reinhardt. Dieser trat im April 2001 in den Ruhestand und war zuletzt von 1999 bis 2000 Kommandant der Friedenstruppe KFOR im Kosovo. Auch er war im Aufsichtsrat von OWR tätig. Hans-G. Zeutzius, Vorstand des Unternehmens, konnte am Donnerstag nicht sagen, wann Reinhardt diesen Posten übernahm. „Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt nur bestätigen, dass Herr Reinhardt am 31. Dezember 2005 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist.“

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