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Politik: Ex-Studenten müssen wegen Mordversuchs für lange Jahre hinter Gitter

Wegen vierfachen Mordversuchs und eines geplanten Mordes hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch zwei Ex-Studenten als Mitglieder der linksextremistischen "Antiimperialistischen Zelle" (AIZ) zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 31-jährige Bernhard F.

Wegen vierfachen Mordversuchs und eines geplanten Mordes hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch zwei Ex-Studenten als Mitglieder der linksextremistischen "Antiimperialistischen Zelle" (AIZ) zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 31-jährige Bernhard F. erhielt 13 Jahre, der 32-jährige Michael St. neun Jahre Gefängnis. Der Strafsenat hielt es nach fast zweijähriger Prozessdauer für erwiesen, dass die beiden 1995 vier glimpflich verlaufene Sprengstoffanschläge auf Wohnhäuser von CDU-Politikern und das peruanische Honorarkonsulat in Düsseldorf verübten. Außerdem bereiteten sie nach Überzeugung der Richter vor ihrer Festnahme im Februar 1996 einen weiteren Anschlag auf den SPD-Politiker Freimut Duve vor. Dagegen wies das Gericht den Anklagevorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zurück.

Der Staatsschutzsenat bezeichnete es als "reinen Zufall", dass bei den Anschlägen keine Menschen schwer verletzt oder getötet wurden. Nach der Vernehmung von 228 Zeugen und 31 Sachverständigen sei die Beweislast gegen die Angeklagten "erdrückend". F. und St. hätten mit einer "Serie mörderischer Anschläge" auf Bundestagsabgeordnete "potentiell tödliche Aktionen" gegen das ihnen verhasste politische System der Bundesrepublik ausgeführt, sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breitling bei der Urteilsverkündung am 134. Verhandlungstag im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichts.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unter den Strafanträgen der Bundesanwaltschaft, die 14 Jahre Haft für F. und elf Jahre für St. gefordert hatte. Der aus Mönchengladbach stammende F. hatte während des Mammutverfahrens zu den Vorwürfen geschwiegen; sein Mitangeklagter St. aus Rellingen gestand dagegen seine Beteiligung an drei Attentaten.

Nicht durchsetzen konnten sich die Ankläger aus Karlsruhe mit der Forderung, die Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu verurteilen. Zur Begründung hob Breitling hervor, die AIZ sei nicht straff organisiert gewesen; vielmehr habe es sich offenkundig um einen "eher lockeren Zusammenschluss" mit wechselnden Mitgliedern gehandelt. Zudem habe die Gruppe spätestens seit 1995 nur noch aus den beiden Angeklagten bestanden. Laut Rechtsprechung müsse eine terroristische Vereinigung dagegen mindestens drei Mitglieder zählen. Der Verfassungsschutz hatte die AIZ Mitte der 90er Jahre als hochgefährliche Kaderorganisation eingestuft, die sich in unmittelbarer Nachfolge der "Rote Armee Fraktion" (RAF) sehe.

Bei den mit Rohrbomben und umgebauten Feuerlöschern verübten Anschlägen auf Wohnhäuser der CDU-Politiker Volkmar Köhler in Wolfsburg, Josef-Theodor Blank in Erkrath und Paul Breuer in Siegen war nur Sachschaden entstanden; bei der Detonation eines AIZ-Sprengsatzes im Eingang des peruanischen Honorarkonsulats in Düsseldorf wurden drei Menschen leicht verletzt.

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