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Politik: Ex-Terroristin Mohnhaupt schweigt vor Gericht

Stuttgart - Die ehemalige RAF-Anführerin Brigitte Mohnhaupt hat sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht über den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback geäußert. Es war der erste größere Auftritt der 61-jährigen Ex-Terroristin seit ihrer Haftentlassung im Jahr 2007.

Stuttgart - Die ehemalige RAF-Anführerin Brigitte Mohnhaupt hat sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht über den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback geäußert. Es war der erste größere Auftritt der 61-jährigen Ex-Terroristin seit ihrer Haftentlassung im Jahr 2007.

Trotz des eindringlichen Appells des Vorsitzenden Richters, zur Aufklärung des Mordes im Jahr 1977 beizutragen, berief sich Mohnhaupt am Donnerstag auf ihr Recht, die Aussage zu verweigern. „Das ist für mich nicht der Ort, um darüber zu reden“, sagte sie.

Mohnhaupt galt als Chefin der „zweiten Generation“ der RAF. Sie wurde unter anderem wegen des Mordes an Buback sowie der Entführung und Ermordung von Hanns-Martin Schleyer verurteilt und saß 24 Jahre lang in Haft. Seit ihrer Entlassung lebt sie zurückgezogen und unter anderem Namen. Vor Gericht trug sie eine dunkle Perücke. Zahlreiche Helfer schirmten sie beim Verlassen des Gebäudes vor Fotografen ab. Im Gegensatz zu anderen Zeugen aus der RAF ließ sich die verunsichert wirkende Mohnhaupt allerdings auf kurze Äußerungen ein.

Zuvor war am Vormittag das ehemalige RAF-Mitglied Knut Folkerts vernommen worden. Auch Folkerts berief sich auf das Recht, die Aussage zu verweigern. Folkerts galt lange Zeit als derjenige, der von einem Motorrad aus die Schüsse auf Buback abgab. Es existieren allerdings Zeugenaussagen, wonach er am Tag des Attentats in den Niederlanden gewesen sein soll.

Unterdessen hat das Bundesinnenministerium die Freigabe gesperrter Unterlagen des Verfassungsschutzes zum Mord an dem früheren Generalbundesanwalt abgelehnt. Die Vertraulichkeit, die den damaligen Quellen zugesichert worden war, habe Vorrang, heißt es in der Erklärung, die der Vorsitzende Richter in der Verhandlung in Stuttgart vorlas. dpa

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