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Existenzminimumbericht: Hartz-IV-Empfängern winkt mehr Geld

Der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger wird voraussichtlich in den nächsten beiden Jahren um jeweils etwa zwei Prozent steigen. In konkreten Zahlen: Von durchschnittlichen 349 Euro für Alleinstehende könnte der Satz auf 356 Euro im Jahr 2009 und 364 Euro im Jahr 2010 angehoben werden.

Die gut sieben Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, können auf mehr Geld in den kommenden beiden Jahren hoffen. Für 2009 und 2010 zeichnet sich eine Steigerung des sogenannten Regelsatzes um 1,9 und 2,3 Prozent im Jahresdurchschnitt ab. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf für den neuen Existenzminimumbericht des Finanzministeriums hervor. Eine Anhebung auch des steuerlichen Grundfreibetrags für alle Arbeitnehmer ist in den nächsten zwei Jahren dagegen rechtlich nicht notwendig.

Aus Verfassungsgründen muss der Freibetrag von derzeit 7664 Euro nicht erhöht werden, wie aus dem Berichtsentwurf weiter hervorgeht. Die Politik kann aber - je nach Finanz- und Konjunkturlage - anders entscheiden und weitere Entlastungen beschließen: "Höhere steuerliche Freibeträge sind im Wege politischer Entscheidungen möglich." Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts absolut notwendig ist (Existenzminimum), nicht mit Steuern belastet wird.

Renten steigen voraussichtlich um 2,75 Prozent

Nach der noch unverbindlichen Prognose des Finanzministeriums würde der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger im kommenden Jahr von derzeit durchschnittlich 349 auf 356 Euro monatlich steigen, im übernächsten Jahr auf 364 Euro. Der Durchschnittsbetrag für Paare erhöht sich demnach von 628 auf 640 Euro im nächsten und auf 655 Euro im übernächsten Jahr.

Die Anhebung der Regelsätze für ALG II und Sozialhilfe hängt von der Entwicklung der Bruttolöhne ab und ist an die Anpassung der Renten gekoppelt: Diese werden nach der Erwartung des Schätzerkreises zum 1. Juli 2009 um 2,75 Prozent, ein Jahr später um 1,80 Prozent steigen. Die vom Finanzministerium errechneten Regelsatzsteigerungen weichen aus Berechnungsgründen davon ab. Mitte 2008 gab es für Rentner und ALG-II-Empfänger eine Anhebung um 1,1 Prozent. (ah/dpa)

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