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Fahnenflucht bei der Bundeswehr: Soldat soll sich prorussischen Separatisten angeschlossen haben

Er war nach einer Krankschreibung nicht mehr zum Dienst erschienen. Nun erhärtet sich der Verdacht, dass der Bundeswehrsoldat in die Ostukraine gereist ist, um mit prorussischen Separatisten zu kämpfen.

Ein fahnenflüchtiger Fallschirmjäger der Bundeswehr hat sich möglicherweise den prorussischen Separatisten im Osten der Ukraine angeschlossen. Das Verteidigungsministerium bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Medienbericht. Inzwischen ermittelt auch die zuständige Staatsanwaltschaft. Der Zeitsoldat soll 1991 in der ehemaligen Sowjetunion geboren sein.
Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ gibt es Hinweise, dass der Mann in der Ostukraine bereits an Gefechten teilgenommen hat. Demnach war der Hauptgefreite, der zu den Fallschirmjägern im niedersächsischen Seedorf gehört, kürzlich zunächst für zwei Wochen krankgeschrieben worden. Danach sei er nicht mehr zum Dienst erschienen, heißt es in einer vertraulichen Meldung. Es fehle auch seine Gefechtsausrüstung mit Helm und Schutzweste, nicht aber sein Sturmgewehr und seine Dienstpistole.

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass sich der Mann wahrscheinlich in die Ukraine abgesetzt habe. Nach Aussage eines Zeugen, der mit ihm über Kurznachrichten Verbindung gehabt habe, habe er bereits gekämpft. Auf Fahnenflucht stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Derzeit laufen Prüfungen, ob auch die Bundeswehr im Osten der Ukraine eingesetzt wird. Zusammen mit Frankreich hat Deutschland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ein Angebot unterbreitet, die geplante Mission zur Kontrolle der ukrainisch-russischen Grenze zu unterstützen. Dazu will Deutschland auch zwei Drohnen bereitstellen. Die Antwort der OSZE steht noch aus.

Für Fahnenflucht gibt es bis zu fünf Jahre Gefängnis

Als Deserteur gilt in Deutschland, "wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen". Die Fahnenflucht wird laut Paragraf 16 des Wehrstrafgesetzes mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft, schon der Versuch ist strafbar. Die Strafe sinkt auf bis zu drei Jahre, wenn sich der Fahnenflüchtige innerhalb eines Monats stellt und bereit ist, "der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen".
Nach jüngsten Angaben des Bundesverteidigungsministeriums wurden im vergangenen Jahr sieben und im laufenden Jahr bislang fünf Fahnenflüchtige gezählt. Bis zur Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes im Jahr 2011 galten in Deutschland analog zur Fahnenflucht ähnliche Regeln für eine sogenannte Dienstflucht aus dem Ersatzdienst.
Von der Fahnenflucht zu unterscheiden ist die sogenannte eigenmächtige Abwesenheit ohne dauerhafte Absicht. "Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft", heißt es dazu im Wehrstrafgesetz. dpa/AFP

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