zum Hauptinhalt

Familie: Bundestag erleichtert legale Vaterschaftstests

Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, haben künftig ein Recht auf Klärung der Abstammung, dürfen aber keine heimlichen Tests durchführen.

Bei Zweifeln an der Vaterschaft kann die Abstammung eines Kindes künftig leichter überprüft werden, ohne dabei auf heimliche Gentests zurückgreifen zu müssen. Nach dem Gesetz, das der Bundestag heute verabschiedete, kann ein Vaterschaftstest in Zukunft vom Familiengericht veranlasst werden, wenn sich die anderen Betroffenen gegen ein derartiges Gutachten sperren.

Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt aber auch in Zukunft verboten. Mit dem neuen Gesetz könne jeder sein Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen, ohne mit einem heimlichen Vaterschaftstest einen Rechtsverstoß zu begehen, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

In Härtefällen kann Test verweigert werden

Bislang konnte die Abstammung eines Kindes nur dann im Labor überprüft werden, wenn alle Betroffenen zustimmten. Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. "Das ist ein guter Tag für all diejenigen Männer, die es bisher schwer hatten, aus ihrer babylonischen Gefangenschaft einer Zahlvaterschaft herauszukommen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU).

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im vergangenen Jahr aufgegeben, Vätern einen einfachen Weg zu eröffnen, Zweifel an ihrer biologischen Vaterschaft zu überprüfen. Zum Schutz des Kindes hat der Bundestag allerdings eine Härtefallregelung eingebaut. So kann in Ausnahmefällen die Überprüfung der Abstammung zumindest ausgesetzt werden - etwa bei einem pubertierenden Kind, das unter Magersucht leidet und vor der psychischen Belastung eines solchen Vaterschaftstests geschützt werden soll.

Grüne fordern weitergehende Gesetze

Die Grünen und die Linken bemängelten allerdings, wenn ein Mann nach einem entsprechenden Gentest seine Vaterschaft gerichtlich anfechtet, werde das Kindeswohl in diesem Verfahren nicht mehr ausreichend geschützt. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, mahnte zudem Sanktionen gegen Labore an, die heimliche Vaterschaftstests durchführen.

Die FDP-Familienpolitikerin Sibylle Laurischk sieht durch das Gesetz der großen Koalition hingegen die Interessen aller Beteiligten gewahrt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach von einem "vernünftigen Interessenausgleich zwischen den betroffenen Kindern, Müttern und Vätern". (jvo/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false