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Ein Vater erfrischt sich mit seiner kleinen Tochter in Freiburg im Wasser.

© Patrick Seeger/dpa

Familie und Recht: Kuckuckskinder sind keine Nestbeschmutzer

Betrogene Väter haben ein Recht, sich von Kindern zu lösen, die nicht ihre sind. Trotzdem: Eine Familie lässt sich nicht rückabwickeln. Ein Kommentar.

Erstmals in der deutschen Geschichte wird es ein Gesetz geben, das Frauen verpflichtet, über ihre Sexpartner zu reden. Wer das zunächst einmal befremdlich findet, liegt nicht falsch. Das Intimleben zeichnet sich dadurch aus, dass es intim bleibt. Geschützt vor dem Zugriff des Staates, der Neugier der Mitbürger und im Zweifel sogar vor den Interessen des eigenen Intimpartners.

Nun soll eine Auskunftspflicht die finanziellen Forderungen von Vätern flankieren, die jahrelang für Kinder Unterhalt gezahlt haben, die nicht ihre eigenen sind. Gewiss wäre es irgendwie würdiger, dergleichen nicht in Gesetzesform zu regeln. Aber die Zeiten sind vorbei. Die verlässliche genetische Zuordnung von Kindern zu ihren jeweiligen Erzeugern schafft Konflikte, die gelöst werden müssen. Dazu gehört natürlich der Fall des betrogenen Ehemanns, dem ein Kind „untergeschoben“ wurde. Brutparasitismus heißt das in der Sprache der Biologie. Das Kuckucksei im fremden Nest. Man sollte das nicht nur moralisch bewerten, zumal die Motive der Frauen und die Umstände, unter denen dergleichen geschieht, unterschiedlich sein können. Denn für Kinder ist es immer gut, wenn sie neben der Mutter auch noch einen Vater haben, der für sie sorgt.

Aber es ist auch gerecht, wenn Betrogene sich aus solchen Bindungen lösen wollen. Insofern war es richtig, mit der DNA-Testsicherheit Möglichkeiten vorzusehen, Vaterschaften anfechten und Unterhaltszahlungen zurückfordern zu können. Freilich nicht von Kind oder Mutter, sondern von demjenigen, der eigentlich hätte zahlen müssen, dem leiblichen Vater. Umgekehrt sind auch dies mitunter Menschen, die von solchen Klagen gänzlich unvorbereitet ereilt werden. Auch sie sind von der neuen Auskunftspflicht in ihrem Intimleben betroffen, haben möglicherweise Familien, die dadurch im Innersten erschüttert werden.

Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, solche Konflikte zur Zufriedenheit aller regeln zu wollen. Für eine Seite entscheiden kann man sich nicht. Es muss ein Ausgleich geschaffen werden, ein Gesetz, das keine relevante Perspektive unterschlägt. So will es auch das Justizministerium machen, indem es die Mütter von der Auskunft dann entbindet, wenn sie „unzumutbar“ ist. Was das bedeutet, werden Gerichte beurteilen. Aber zumindest lässt die Formulierung Raum, Intimstes weiterhin zu schützen. Zugleich werden die Rückforderungsansprüche auf zwei Jahre begrenzt, weil Männer Vaterfreuden auch mit Kindern erleben können, die nicht von ihnen sind. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass verantwortungsvolle Elternschaft nur eingeschränkt mit Biologie zu tun hat. Ein Kind gezeugt zu haben, kann genauso wenig rückabgewickelt werden wie die Zeit, in der es großgezogen wurde. Familie lässt sich nicht aufrechnen, auch nicht vor Gericht. Die Zwei-Jahres-Grenze soll dies insbesondere Männern verdeutlichen, die vielfach immer noch daran glauben.

Das neue Gesetz wird neue Konflikte und neue Unzufriedenheit hervorrufen. Das ist jedoch kein Grund, es nicht zu erlassen.

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