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Finanzen: BVG-Richterin: Grundgesetz erlaubt Familiensplitting

Das Grundgesetz erlaubt nach Darstellung der Karlsruher Richterin Christine Hohmann- Dennhardt auch ein Familiensplitting. Der Vorstoß des CDU-Generalsekretärs Ronald Pofalla bleibt in der Union heftig umstritten.

Berlin - Das Grundgesetz biete Spielraum für Veränderungen, sagte Hohmann-Dennhardt der «Süddeutschen Zeitung». Dem hielt der FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms am Dienstag in der Haushaltsdebatte des Bundestages entgegen: «Eine Abschaffung des Ehegattensplittings ist verfassungswidrig.»

Solms begründete dies damit, dass zwei Personen, die zum Beispiel eine Handelsgesellschaft bilden, besteuert werden wie beim Ehegattensplitting. Ehepaare als Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft dürften entsprechend nicht schlechter gestellt werden. Bayerns Wirtschaftsminister Erwin Huber (CSU) verteidigte in der Münchener «Abendzeitung» das derzeitige Ehegattensplitting als «modern und partnerschaftlich». Mit einer Abschaffung des Ehegattensplitting würde die «so genannte Hausfrauenehe diskriminiert», sagte Huber.

Auch der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof sieht wenig Spielraum, um das Ehegattensplitting zu ändern. «Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie. Diese Bestimmung, so hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden, bewahrt das Ehegattensplitting vor wesentlichen Veränderungen durch den Gesetzgeber», sagte Kirchhoff dem «Rheinischen Merkur».

Merkel gegen Stoiber

In dieser Frage gibt es auch deutliche Meinungsunterschiede zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und CSU-Chef Edmund Stoiber. Während Merkel auf längere Sicht eine Modernisierung befürwortet, beharrt Stoiber auf der jetzigen steuerlichen Regelung. Angestoßen hatte die Debatte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla. Er will offenbar im Herbst Modellrechnungen für eine Weiterentwicklung - nicht Abschaffung - des Ehegatten- zu einem Familiensplitting vorlegen.

Hohmann-Dennhardt sagte: «Der Gesetzgeber hat beim Schutz von Ehe und Familie breiten Spielraum.» Sie halte das Argument konservativer Politiker für unzutreffend, dass nur das Ehegattensplitting verfassungsgemäß sei. Das Bundesverfassungsgericht habe schon in den 50er Jahren mehrere Varianten des Steuerrechts zum Schutz von Ehe und Familie akzeptiert. Die damalige Entscheidung des Gesetzgebers für das Ehegattensplitting sei nur eine der möglichen Formen von Ehe- und Familienförderung gewesen. In jener Zeit hätten Ehe und Familie als praktisch identisch gegolten.

"Schritt in die richtige Richtung"

Der Deutsche Familienverband nannte eine Einführung eines Familiensplittings einen «Schritt in die richtige Richtung». Präsident Albin Nees plädierte im Saarländischen Rundfunk für ein Familiensplitting bei grundsätzlicher Beibehaltung des Ehegattensplittings. «Ich halte es für durchaus möglich, dass man vom Splittingvorteil von Ehegatten bis zur Geburt des ersten Kindes etwas wegnimmt.» Dann könne man für jedes Kind den Splittingvorteil erhöhen, sagte Nees am Montagabend.

Beim Splitting oder Aufteilen zählt der Fiskus die zu versteuernden Einkommen der Eheleute zusammen und halbiert den Gesamtbetrag. Die daraus berechnete Einkommensteuer wird dann verdoppelt. Wegen der Steuerprogression profitieren jene Ehepaare am meisten, bei denen ein Partner viel verdient und der andere kein Einkommen hat.

(tso/dpa)

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