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Kein Durchkommen. Der Andrang am Flughafen Tegel war am Montag groß, das richtige Chaos erwarten Experten allerdings erst mit Beginn der Sommerferien.

© dapd

Flughafenchaos: In der Warteschleife

Wegen der verschobenen Eröffnung des BER Flughafens müssen die Fluggesellschaften seit dem Wochenende den Flughafen Tegel verstärkt nutzen. Was bedeutet das für die Passagiere?

Das große Chaos ist ausgeblieben. Auch am Montag lief der Verkehr am Berliner Flughafen Tegel, der den Lückenbüßer für den unfertigen Großflughafen BER geben muss, halbwegs reibungslos. Doch das wird sich ändern, fürchten Verbraucherschützer und Senat. Denn in zwei Wochen gibt es Sommerferien, dann müsse Tegel die nächste Hürde nehmen, warnte Sabine Toepfer-Kataw, Staatssekretärin für Verbraucherschutz, am Montag in Berlin. Peter Lischke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin, wird deutlicher: „Wir gehen davon aus, dass es Probleme geben wird.“

Damit sich die Kunden schon jetzt auf mögliche Pannen vorbereiten und sinnvolle Gegenstrategien entwickeln können, haben die Verbraucherzentralen Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Hotline geschaltet. An diesem Donnerstag können sich Reisende unter der Nummer 01805/004101 darüber informieren, was sie tun können, wenn ihr Flug früher oder später startet oder gar nicht in Berlin, sondern in Leipzig oder Dresden abhebt. Die Nummer ist von neun bis 13 Uhr geschaltet, der Rechtsrat kostet 14 Cent pro Minute, wer vom Handy aus anruft, zahlt bis zu 42 Cent. Bei Bedarf soll die Hotline dauerhaft eingerichtet werden. „Das bekommen wir innerhalb eines Tages hin“, verspricht Lischke.

Bildergalerie: Das Debakel um den Flughafen BER

Die Verunsicherung bei den Verbrauchern ist groß, sagt Staatssekretärin Sabine Toepfer-Kataw. Zu lange dürfen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften die Reisenden aber nicht warten lassen, meint die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Eva Klaar. Spätestens drei bis vier Tage vor Abflug müsse der Kunde wissen, wann sein Flug geht und von welchem Flughafen aus er startet. Sollte der Flug von Berlin nach Leipzig oder Hannover verlegt werden, müsse der Reiseveranstalter für den Transfer zum neuen Airport sorgen. Kunden, die dadurch später an ihrem Ferienort ankommen, können den Reisepreis entsprechend mindern, sagt Klaar.

Wer keine Pauschalreise, sondern nur einen Flug gebucht habe, kann diesen in einem solchen Fall stornieren. Bleibt es beim Abflug in Tegel, verschiebt sich der Start aber nach hinten, kann man von der Fluggesellschaft verlangen, dass sie nach zwei Stunden Wartezeit Getränke und Verpflegung serviert. Ist eine Übernachtung nötig, muss die Airline auch ein Hotel bezahlen. Darüber hinausgehenden Schadensersatz gibt es aber nicht, weil die Fluggesellschaften für die BER-Panne nichts können. Besonders bitter kann das für all diejenigen werden, die auf eigene Faust Anschlussflüge, Fährfahrten oder Bahnreisen gebucht haben. Wer den Anschluss verpasst, weil der Flug aus Berlin verspätet startet, bleibt auf den Kosten für das nicht genutzte zweite Ticket sitzen. Denn die Flughafengesellschaft, die für den Schlamassel verantwortlich ist, kann man nicht verklagen, weil sie nicht Vertragspartner der Reisenden ist.

Trotzdem muss sich die Gesellschaft auf Klagen einstellen. Nach den Airlines haben auch die Reiseveranstalter angekündigt, Schadenersatz zu fordern. Auf mehrere Millionen Euro beziffert der Deutsche Reiseverband (DRV) die zusätzlichen Kosten für die Branche. Diese wolle man zu gegebener Zeit zurückverlangen, hieß es am Montag.

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