zum Hauptinhalt

Föderalismusreform: "Noch kein Grund zum Jubeln"

Mit der Föderalismusreform tritt heute die größte Verfassungsänderung in der Geschichte der Bundesrepublik in Kraft. Die FDP fordert rasche Nachbesserungen.

Wiesbaden - Die FDP-Fraktion fordert die große Koalition auf, die Finanzverfassung zwischen Bund und Ländern schnell neu zu regeln. Das Inkrafttreten der ersten Stufe der Föderalismusreform am 1. September sei allein noch "kein Grund zum Jubeln", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Ernst Burgbacher. Die Chance zu einem "tief greifenden Wurf" sei vergeben worden.

Gebraucht würden klare Kompetenzordnungen auch im Finanzbereich, um den Wettbewerbsföderalismus zu fördern, betonte Burgbacher und bemängelte, bislang gebe es für die zweite Stufe der Föderalismusreform nur eine offene Themenliste. Er habe Sorge, dass die Ministerpräsidenten "wieder die wichtigen Dinge tabuisieren". Nötig seien unter anderem ein Verschuldungsverbot im Grundgesetz und mehr Steuerautonomie der einzelnen staatlichen Ebenen. Burgbacher schlug vor, dass die Länder und Kommunen ein eigenes Hebesatzrecht etwa auf die Umsatz- und Einkommensteuer erhalten sollen.

Der FDP-Politiker forderte weiter, die Haftung des Bundes gegenüber den Ländern zu beschränken und die Selbstverantwortung der Länder zu stärken. Es müsse die Regel gelten, dass derjenige, der Ausgaben beschließt, auch für deren Kosten aufkommen muss. Der Länderfinanzausgleich sollte abgeschafft werden.

Umfassende Neuordnung

Die Föderalismusreform sieht eine umfassende Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung vor: Kernstück ist die Reduzierung der Zustimmungspflicht der Länder bei Gesetzen des Bundes. Im Gegenzug übernehmen sie vom Bund eine Reihe von Zuständigkeiten, so auch beim Ladenschluss, beim Strafvollzug oder beim Heimrecht. In Kraft treten aber nur die Reformteile, die das Grundgesetz betreffen. Ein Begleitgesetz zur Föderalismusreform, das weitere Einzelheiten regelt, wird erst später gültig. Bereits geplant ist ein zweiter Teil der Föderalismusreform, der die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu ordnen soll. (tso/ddp/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false