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Politik: Französische Schülerin darf Kopftuch tragen

Ein französisches Gericht hat zu Gunsten einer muslimischen Schülerin entschieden, die wegen des Tragens eines Kopftuchs von der Schule ausgeschlossen worden war. Die Behörden hätten der Schülerin dadurch moralischen Schaden zugefügt, urteilte das Verwaltungsgericht im nordfranzösischen Caen nach Angaben französischer Zeitungen vom Montag.

Ein französisches Gericht hat zu Gunsten einer muslimischen Schülerin entschieden, die wegen des Tragens eines Kopftuchs von der Schule ausgeschlossen worden war. Die Behörden hätten der Schülerin dadurch moralischen Schaden zugefügt, urteilte das Verwaltungsgericht im nordfranzösischen Caen nach Angaben französischer Zeitungen vom Montag. Der Schülerin aus der normannischen Gemeinde Flers war wegen des Kopftuch-Streits die Neueinschreibung zum Schuljahr 1998/99 verweigert worden. Sie konnte zu Jahresbeginn 1999 den Schulbesuch zwar wieder aufnehmen, wurde aber wegen "mangelnder Erfüllung der Anwesenheitspflicht" im Februar wieder der Schule verwiesen.

Der Streit hatte Schlagzeilen gemacht, weil die Lehrer des Gymnasiums in einen Streik getreten waren, um gegen die Anwesenheit zweier verschleierter muslimischer Schülerinnen im Unterricht zu protestieren. Das Tragen des Schleiers und anderer "aufdringlicher" religiöser Symbole während des Schulbesuchs war in Frankreich 1994 zunächst durch einen Erlass verboten worden, dieser wurde jedoch zwei Jahre später vom Verfassungsgericht für ungültig erklärt.

KNA

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