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Der Kapuzenpulli des getöteten Achtjährigen in Freiburg.

© dpa

Freiburg: Aufruf zur Selbstjustiz nach Tod eines Achtjährigen

Nach dem gewaltsamen Tod eines Achtjährigen in Freiburg herrschen Schock und Trauer. Neu hinzu kommt ein Phänomen, dass der Polizei Sorge bereitet: Hetze und Aufrufe zur Selbstjustiz im Internet.

Noch hat die Polizei in Freiburg keine Spur von dem Unbekannten, der vor einer Woche den acht Jahre alten Armani getötet hat. Jetzt bekommen die Ermittler auch noch Konkurrenz durch das Internet. Dort kursieren nach dem Kindermord Spekulationen über den Täter, Falschmeldungen, ein angebliches Phantombild und Aufrufe zur Selbstjustiz. Hetze im Internet wird für die Ermittler der Polizei zunehmend zum Problem. Sie erschwert die Arbeit und gefährdet Unbeteiligte. „Leider gibt es Menschen, die Unglücksfälle und Straftaten zum Anlass nehmen, elektronische Medien zu missbrauchen und bewusst Falschmeldungen zu steuern, durch die die Bevölkerung verunsichert oder sogar zu Straftaten aufgerufen wird“, sagt Polizeioberrat Dirk Klose. Nach dem Freiburger Kindermord haben es die Beamten in besonderer Form mit diesem Phänomen zu tun: Zunächst kursierten im Internet Meldungen über einen zweiten Fall - den es gar nicht gibt. Und dann tauchte ein angebliches Phantombild eines Mannes auf, verbunden mit dem Aufruf zur Selbstjustiz. Als Quelle wird die Polizei genannt, doch das ist falsch. „Es handelt sich um das Werk von Unbekannten, verübt aus der Anonymität des Internets heraus“, sagt Klose. Die Polizei ruft dazu auf, die Bilder nicht weiterzuleiten. „Solche Meldungen sind nicht nur ethisch verwerflich, sondern ziehen auch konsequent Ermittlungen nach sich und werden strafrechtlich verfolgt“, sagt Klose. Wer solche Bilder und Aufrufe ins Netz stelle oder weiterleite, mache sich strafbar, „Wir sprechen hier nicht über ein Kavaliersdelikt“, sagt auch der Freiburger Oberstaatsanwalt Michael Mächtel. Es handele sich um das öffentliche Aufrufen zu einer Straftat sowie um Verleumdung. Dafür drohe, etwa wenn zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen werde, bis zu zehn Jahre Gefängnis. Dies gilt für das Erstellen der Aufrufe ebenso wie fürs Weiterleiten. Beides verstoße gegen das Gesetz und erschwere in großem Maß die Arbeit der Ermittler.

In einem ähnlichen Fall wurde ein junger Mann zu Jugendarrest verurteilt

Ein ähnliches Phänomen wie jetzt in Freiburg hat es im März 2012 nach dem gewaltsamen Tod der elfjährigen Lena im Emden in Schleswig-Holstein gegeben. Ein 17-Jähriger geriet wegen des Sexualmords in Verdacht und wurde festgenommen - zu Unrecht, wie sich rasch herausstellte. Doch im Internet schaukelte sich die Stimmung schnell hoch: Es machten Hetz- und Lynchjustiz-Aufrufe die Runde. Vor dem Polizeirevier versammelten sich rund 50 Menschen, drohten mit Stürmung und forderten die „Herausgabe“ des Festgenommenen.
Ein 19-Jähriger, der im Internet zur Lynchjustiz aufgerufen hatte, wurde später zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt. Er habe sich des Aufrufs zu einer Straftat schuldig gemacht, entschied das Amtsgericht Aurich. Ein anderer Jugendlicher wurde wegen des gleichen Vergehens ebenfalls zu zwei Wochen Arrest verurteilt.
Juristen und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern schon seit längerem ein härteres Vorgehen gegen Internethetzer und warnen vor Vorverurteilungen im Internet. Der Soziologe Dietrich Oberwittler vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg sagt, Vorverurteilung und Hetze habe es schon immer gegeben. Nur seien nicht mehr nur die Stammtische der Ort dafür, sondern zunehmend auch das Internet. Und dort bekommen sie ein deutlich größeres Publikum, werden präsenter als früher.
Auch die Polizei nutzt Facebook, Twitter und andere Dienste, wenn sie beispielsweise bei Fahndungen Hilfe aus der Bevölkerung benötigt.
Hetze bringe der Polizei aber nur Mehrarbeit. Und sei zudem gefährlich. „Wir wollen uns eigentlich auf die Suche nach dem Mörder konzentrieren“, sagt ein Beamter. „Wer uns wirklich helfen will, der unterstützt uns mit sachdienlichen Hinweisen.“ Durch Aktionen im Internet werde die Stimmung unnötig aufgeheizt.
Angehörige des Getöteten haben unterdessen eine Online-Petition gestartet. Sie verlangen unter anderem einen besseren Schutz für Kinder sowie eine lebenslange Sicherungsverwahrung für Kindermörder. (dpa)

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