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Politik: Führen auf Augenhöhe

Richtlinienkompetenz in großen Koalitionen

Berlin - Franz Müntefering und Edmund Stoiber sind sich einig. Die Richtlinienkompetenz des Kanzlers, also die entscheidende Lenkung durch den Regierungschef, darf man nach Ansicht der Chefs von SPD und CSU in der großen Koalition nicht so ernst nehmen. „Nicht lebenswirklich“, sagt Müntefering. „Nur in dosierter Form möglich“, meint Stoiber. Angela Merkels „General“ Volker Kauder widerspricht – ein wenig: Bei Herausforderungen, die nicht absehbar seien, habe eine Kanzlerin Merkel „durchaus eine Führungsfunktion, die sie auch ausüben wird“.

Stoiber und Müntefering haben nur die Erfahrung aus der großen Koalition von 1966 bis 1969 zusammengefasst. Und im Vergleich zum damaligen SPD-Fraktionschef Helmut Schmidt formulieren sie noch sachte. Der sagte nämlich mit Blick auf den Regierungschef Kurt-Georg Kiesinger von der CDU: „Es gibt keine Richtlinien gegen Willy Brandt und Herbert Wehner.“ Also gegen die beiden damals führenden Sozialdemokraten. Der Kanzler war eingereiht, inter Pares sozusagen. Kiesinger selbst sah das zwar etwas anders, aber auch er wusste um die Grenzen seines Amtes und seiner Koalition: Entweder Kompromiss oder Ausklammern der Lösung, lautete sein Resümee des Regierens auf gleicher Augenhöhe. Und Kompromiss gelang nicht immer.

Freilich ging es ganz ohne Richtlinien auch nicht. Irgendwoher müssen Vorgaben ja kommen in einer Regierung. Bei Kiesinger und Brandt war das zentrale Gremium der Koalitionsausschuss, Kressbronner Kreis genannt nach dem Ort seiner ersten Zusammenkunft im Sommer 1967. Dort wurden von den wichtigsten Leuten der Koalition, Fraktions- und Parteiführung eingeschlossen, die Linien vorgegeben. Kritiker nannten den Ausschuss eine vom Grundgesetz nicht vorgesehene Nebenregierung, die das Kabinett (dessen Mitglieder nur zum kleinen Teil im Kressbronner Kreis saßen) und die Fraktionen festlegte. Nun wird es genauso sein: Ein Koalitionsausschuss mit Kanzler, Vizekanzler, Fraktions- und Parteiführern soll den nötigen Konsens herstellen. Merkel könnte freilich ihren Gestaltungsanspruch untermauern, indem sie Querschnitt- und Koordinierungsaufgaben ins Kanzleramt zieht – den Aufbau Ost etwa, Europa oder die Föderalismusreform. Nach den ersten schriftlichen Vereinbarungen obliegt ihr die Organisationsgewalt im Kabinett.

Natürlich gibt es auch Unterschiede zur großen Koalition unter Kiesinger: Der damalige Kanzler, eine eher präsidiale Figur, war Kompromisskandidat in der CDU, wo sich vor Bildung der großen Koalition Außenminister Gerhard Schröder und Fraktionschef Rainer Barzel auf dem Weg ins Kanzleramt gegenseitig blockierten. Kiesinger kam aus Stuttgart, wohin er sich 1958 als Ministerpräsident zurückgezogen hatte, weil er sich in Bonn keine Chancen mehr ausrechnete. Er hatte seine politische Zukunft praktisch schon hinter sich, als er für die Bundespolitik reaktiviert wurde. Und so hatte er 1966 auch keine Hausmacht mehr in Bonn und kaum Getreue, die ihn wirklich stützten. Merkel hat da eine weitaus stärkere Machtbasis in Partei und Fraktion. Die Union war 1966 nach 17 Regierungsjahren auch inhaltlich ausgelaugt, Kiesinger verkörperte kein Programm. Die Union war gar nicht mehr führungsfähig. Den Eindruck dürfte Merkel trotz des schlechten Wahlergebnisses zu meiden suchen.

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