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Politik: Führerschein, Pass, Verbraucherrechte

An welchen wichtigen Entscheidungen das EU-Parlament seit 2004 beteiligt war

Das Europaparlament hat Einfluss: Ein großer Teil der Gesetze, die in Deutschland gelten, kommt aus Brüssel und Straßburg. Kein Gesetz kann auf europäischer Ebene allein von der EU-Kommission beschlossen werden, obwohl die über das Vorschlagsmonopol verfügen. Neben den nationalen Regierungen ist auch das EU-Parlament an der Gesetzgebung beteiligt. Eine Übersicht über wichtige Entscheidungen des Europaparlaments in der zurückliegenden Legislaturperiode:

BILLIGFLIEGER

Fluggesellschaften dürfen seit November 2008 bei ihren Lockangeboten zusätzliche Kosten nicht mehr verschweigen. Wer in den Billigflieger stieg, musste davor meist mehr zahlen, als das Werbeangebot versprach. Hinter den Spottpreisen versteckten sich Mehrkosten wie Flughafengebühren und Steuern.

BAHNFAHRTEN

Ab 2010 haben Bahnkunden einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn es zu Verspätungen kommt. So können sie 25 Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten zurückverlangen. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden gibt es die Hälfte des Fahrpreises zurück.

FÜHRERSCHEIN

Der EU-Führerschein ist in allen Mitgliedstaaten ab 2013 Pflicht. Innerhalb von 26 Jahren müssen alle Autofahrer ihren alten gegen einen neuen Führerschein eintauschen. Der neue Führerschein der Klassen A und B wird jeweils für maximal für 15 Jahre ausgestellt. Für eine Erneuerung müssen sich die Autofahrer einer Überprüfung ihrer Gesundheit unterziehen. Mit dem neuen Führerschein versucht die EU nicht nur die Verkehrssicherheit zu verbessern, sondern auch den „Führerscheintourismus“ zu unterbinden.

LEIHARBEIT

Leiharbeiter werden ab Ende 2011 die gleichen Rechte wie die übrigen Angestellten in Unternehmen haben. Dazu gehören auch Fortbildungsmaßnahmen und Mutterschutzurlaub. Allerdings haben die Tarifpartner weiterhin einen nationalen Handlungsspielraum in der Frage, ab welchem Arbeitstag diese Rechte gelten sollen.

KINDERSPIELZEUG

Ab Anfang 2011 gelten für Importeure von Kinderspielzeug erhöhte Sicherheitsrichtlinien. 80 Prozent des in der EU vermarkteten Kinderspielzeugs wird importiert. Im Spielzeug enthaltene Chemikalien gefährden die Gesundheit der Kinder.

NEUWAGEN

Die in der EU ausgestoßenen Treibhausgase werden bis 2020 um mindestens 20 Prozent reduziert. Neuwagen dürfen ab 2015 im Schnitt nur noch 130 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen. Bislang liegt der Durchschnittswert bei 160 Gramm Kohlendioxid.

REISEPASS

Erwachsene und Kinder müssen für Reisen ins außereuropäische Ausland einen Reisepass beantragen. Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten wie der Fingerabdruck dürfen erst ab dem zwölften Lebensjahr erhoben werden. Das Gesetz muss von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Juni 2009 umgesetzt werden.

ROAMING-GEBÜHREN

Ein Handyanruf ins EU-Ausland kostet seit Juli 2007 49 Cent pro Minute. Eingehende Anrufe werden mit 24 Cent pro Minute berechnet. Ab Juli 2009 kostet das Handygespräch innerhalb der EU dann 43 Cent pro Minute. Eingehende Anrufe innerhalb der EU werden 19 Cent kosten. Für eine SMS dürfen die Anbieter elf Cent berechnen. Dazu kommt jeweils die Mehrwertsteuer.

SCHUTZ VOR GEFÄHRLICHEN CHEMIKALIEN

Seit Juni 2007 müssen gefährliche Chemikalien, die vor 1981 auf den Markt gebracht worden sind, in einer EU-Datenbank erfasst werden. Es handelt sich um rund 30 000 Stoffe. Chemikalien, die Krebs verursachen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden, müssen alle sieben Jahren überprüft werden. Sind alternative Ersatzstoffe vorhanden, müssen die gefährlichen Chemikalien vom Markt genommen werden.

VERPACKUNGSGRÖßEN

Außer für Wein und Spirituosen gelten seit April 2009 für Verpackungen keine Standardgrößen mehr. Diese waren in den 70er Jahren für den gemeinsamen Markt festgelegt worden. Für Milch- und Teigwaren sowie Kaffee gilt die Regelung erst in fünf Jahren. Matthias Lehmphul

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