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Politik: Für die Eigenheimzulage zählt jedes Kind Experten: Förderung nützt derzeit vor allem reichen Haushalten

Berlin. Nun steht es fest: Die Eigenheimzulage wird es von Januar des kommenden Jahres an nur noch für Familien oder Alleinstehende mit Kindern geben.

Von Antje Sirleschtov

Berlin. Nun steht es fest: Die Eigenheimzulage wird es von Januar des kommenden Jahres an nur noch für Familien oder Alleinstehende mit Kindern geben. Finanzminister Hans Eichel bestätigte am Donnerstag, dass es eine Einigung der Koalition auf ein Zulagenmodell gebe, dessen genaue Ausgestaltung bis zur kommenden Woche erarbeitet werden soll. Wie die baupolitische Sprecherin der Grünen, Franziska Eichstädt-Bohlig, dem Tagesspiegel sagte, soll – im Gegensatz zur Koalitionsvereinbarung – nun doch eine Grundförderung für jeden Antragsteller mit Kind bezahlt werden. Für jedes Kind gibt es aber zudem eine Zulage. Damit sei sichergestellt, dass auch Familien mit weniger als sechs Kindern im Vergleich zum gegenwärtigen Fördersystem keine Nachteile erleiden.

Auch Familien oder Singles, die jetzt bauen oder Eigenheime kaufen, sollen eine steuerliche Förderung über acht Jahre erhalten, sobald sie ein Kind bekommen. Die Förderfrist – also der Zeitpunkt bis zu dem der Anspruch erhalten bleibt – ist zwar noch nicht im Detail geregelt, aber fest steht bereits, dass auch eine spätere Beantragung akzeptiert wird. Entgegen der Pläne einzelner Länder, die Einkommensgrenzen noch weiter als ursprünglich vorgesehen nach unten zu schrauben, um Mitnahmeeffekte zu verhindern, haben sich die Koalitionspartner offenbar darauf verständigt, die Grenzen bei 70 000/135 000 Euro zu belassen und eine jährliche Einkommenszulage von 20 000 Euro pro Kind einzuführen.

Beibehalten werden soll auch die gleiche Höhe der Förderung für Alt- und Neubau. Umstritten ist noch die Ausgestaltung von Bonusregeln für ökologische Bauteile wie Solarheizung oder Dachdämmung. Der Finanzminister sagte am Donnerstag, die in der Koalitionsvereinbarung geplante Einsparsumme von mittelfristig fünf Milliarden Euro werde dennoch nicht unterschritten.

Die Koalition würde mit einer so umgestalteten Eigenheimzulage allerdings kaum etwas an der sozialen Ausgewogenheit des Förderinstrumentes ändern – sieht man davon ab, dass nun Kinderlose unabhängig von ihrem Einkommen aus der Förderung herausfallen. Im Auftrag des nordrhein-westfälischen Bauministeriums hatte die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer in einem Gutachten darauf aufmerksam gemacht, dass die Eigenheimzulage (unabhängig von ihrer kinderbezogenen Ausgestaltung) eine „ganze Reihe gravierender“ Fehlentwicklungen auslöse. Nicht nur, dass die Zulage die Immobilienpreise in die Höhe treibe und damit Käufer, die keine Förderung erhalten, benachteilige. Die Wissenschaftler kommen auch zu der Überzeugung, dass die Zulage tatsächlich eine Förderung von vermögenden Bürgern ist. 72 Prozent aller Nutzer der Eigenheimzulage gehören danach zu den „reichsten Haushalten“ in Deutschland, 30 Prozent davon sogar zum obersten Einkommensbereich. Das Gutachten bezeichnet dies als „gravierende Fehlentwicklung“ des staatlichen Förderinstrumentes, dessen negative Wirkung durch die Vermögen der Erbengeneration noch verschärft werde.

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