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G-8-Proteste

© AFP

G-8-Proteste: Neue Auseinandersetzungen in Heiligendamm

Am Abend ist es rund um den G-8-Gipfel in Heiligendamm wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. 141 Personen wurden festgenommen.

Mit Blockaden, dem Einsatz von Wasserwerfern und 141 Festnahmen ist die Sicherheitssituation unmittelbar nach Beginn des G8-Gipfels am Mittwochabend eskaliert. Am Kontrollpunkt hinter Bollhagen seien die Ordnungskräfte mit Wasserwerfern gegen die Blockierer vorgegangen. Wie die Polizei weiter mitteilte, wurden außerdem 24 Personen zur Unterbindung von Straftaten in so genannten Gewahrsam genommen. Außerdem wurden in der Region um Heiligendamm zwei Straßenblockaden aufgelöst. In Börgerende hätten etwa 70 Demonstranten freiwillig die Straße geräumt.

Die Sicherheitsmaßnahmen mit einem der größten Polizeieinsätze der deutschen Geschichte waren offensichtlich lückenhaft. Bereits unmittelbar vor dem Eintreffen der Staats- und Regierungschefs überschritten tausende Demonstranten Sicherheitslinien und versammelten sich am zwölf Kilometer langen Schutzzaun rund um das Tagungshotel. Polizisten gingen mit Gummiknüppeln gegen Demonstranten vor. Nach den schweren Ausschreitungen vom vergangenen Samstag in Rostock sind vier weitere Männer zu Haftstrafen bis zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Bei den jüngsten Demonstrationen hielten Wasserwerfer die Menge, aus der Steine flogen, auf Distanz. Hubschrauber flogen Verstärkung ein. Das Bundesverfassungsgericht wies erneut die Protest-Bündnisse in die Schranken und bestätigte das Verbot eines für Donnerstag geplanten Sternmarsches zum Zaun. Die Polizei untersagte eine Demonstration der rechtsextreme NPD in Rostock.

Weitere Verurteilungen

Das Amtsgericht Rostock befand die vier Männer in beschleunigten Verfahren für schuldig, Steine auf Polizisten geworfen zu haben. Unter den 20 bis 28 Jahre alten Verurteilten waren ein Deutscher, zwei Spanier und ein Pole. Einige Verfahren sind noch anhängig. Teilweise kritisierten die Anwälte die Anwendung des beschleunigten Verfahrens mit verkürzter Beweisaufnahme als politisch motiviert. Bereits am Dienstag war ein 32-jähriger Deutscher zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Am Sicherheitszaun standen sich am Nachmittag mehrere Hundertschaften Polizei und Tausende Demonstranten gegenüber. Die Beamten drängten die Protestgruppe etwa 50 Meter zurück. Die G8-Kritiker waren bis auf 20 Meter an den Zaun vorgedrungen. Ihnen gelang es auch, mehrere Zufahrten zum Tagungshotel zu blockieren. Globalisierungskritiker blockierten nach Polizeiangaben auch die Autobahn 19 bei Rostock-Laage. Ebenso brachten sie den Verkehr auf der Bundesstraße 105 bei Sievershagen zwischen Rostock und Bad Doberan zum Stehen.

Karlsruhe verbietet Sternmarsch

Trotz Bedenken lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Eilantrag gegen das Verbot des geplanten Sternmarsches zum Zaun ab. Zwar sei wegen des Grundrechts der Versammlungsfreiheit das weiträumige allgemeine Versammlungsverbot rund um den Tagungsort verfassungsrechtlich bedenklich. Die Richter schlossen sich aber der Einschätzung der Polizei an, dass angesichts der gewalttätigen Auseinandersetzungen in den vergangenen Tagen der Sternmarsch wegen der Risiken nicht in der Verbotszone stattfinden dürfe (Aktenzeichen: 1 BvR 1423/07 - Beschluss vom 6. Juni 2007).

Die Zahl der schwer verletzten Polizisten und Demonstranten bei den Anti-G8-Protesten in Rostock hätte nach statistisch üblichen Kriterien deutlich niedriger angegeben werden müssen. Von den insgesamt 50 als schwer verletzt gemeldeten mussten nur zwei Polizeibeamte stationär im Krankenhaus behandelt werden. Nach den gesetzlich festgelegten Regeln für die Registrierung von Unfallopfern gilt aber nur als schwer verletzt, wer stationär behandelt wird. Die Polizei hatte von 433 verletzten Beamten, darunter 30 schwer verletzten, gesprochen. Die Zahl der verletzten Demonstranten war von den Veranstaltern mit 520 angegeben worden.(mit dpa)

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