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Politik: Gabriel beharrt auf Vorziehen der Steuerreform

Nach Kritik des Kanzlers: Niedersachsens Ministerpräsident macht neuen Vorschlag, um die Bürger früher zu entlasten

Von Lutz Haverkamp

Berlin/Hannover. Trotz der Absage von Bundeskanzler Schröder hält der niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) an seinem Vorschlag fest, die wegen der Finanzierung der Flutschäden auf 2004 verschobene Stufe der Steuerreform vorzuziehen. Schröder hatte den hohen Verwaltungsaufwand durch einen Wechsel der Steuertarife mitten im Jahr kritisiert. Gabriel glaubt das vermeiden zu können: Er will die Einkommensteuersätze nicht ab einem Stichtag, sondern für das gesamte Jahr 2003 so anpassen, dass die Bürger um die nicht benötigten 2,5 bis 3,5 Milliarden Euro aus der Flutopferhilfe entlastet würden. Das geht aus einem internen Papier der Staatskanzlei in Hannover hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Die Staatskanzlei geht davon aus, dass sich die Schäden durch die Hochwasserkatastrophe im Spätsommer 2002 auf insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro belaufen. Erste Schätzungen der Bundesregierung seien noch von 20 Milliarden Euro ausgegangen. Daraufhin hatte Rot-Grün die zweite Stufe der Steuerreform um ein Jahr auf den 1. Januar 2004 verschoben. Diese Zwischenstufe mit einem Volumen von etwa 7,1 Milliarden Euro sieht eine Senkung des Höchststeuersatzes von 48,5 auf 47 Prozent, die Senkung des Eingangssteuersatzes von 19,9 auf 17 Prozent und die Erhöhung des Grundfreibetrages von 7235 auf 7426 Euro vor.

Im deutschen Flutopferfonds befinden sich neben diesen 7,1 Milliarden Euro nach Darstellung der Staatskanzlei noch weitere 1,6 Milliarden Euro aus Mitteln der Europäischen Union. Außerdem müssten die Leistungen der Versicherungen und die genauen Abrechnungen – die erfahrungsgemäß immer niedriger ausfielen als die vorliegenden Pauschalabrechnungen der Länder – berücksichtigt werden. In der Summe könnte das eine Entlastung der Flutopferhilfe zwischen 2,5 und 3,5 Milliarden Euro erbringen, folgern Gabriels Mitarbeiter in dem Strategiepapier, das auf den 9. Januar datiert ist.

Die Steuersätze und der Grundfreibetrag müssten „auf einen zu ermittelnden Wert“ festgesetzt werden, der eine entsprechende Entlastung für die Bürger nach sich ziehen würde. Die weiteren Senkungsstufen der Steuerreform für 2004 und 2005 auf dann 42 Prozent Höchststeuersatz, 15 Prozent Eingangssteuersatz und die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 7664 Euro „blieben hiervon völlig unberührt“, heißt es abschließend in dem Papier.

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