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Radarkuppeln stehen in Bad Aibling (Bayern) auf dem Gelände der Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes (BND).

© dpa

NSA-BND-Skandal: Geheimdienste und Grundrechte sind nicht vereinbar!

NSA-Affäre und BND-Skandal: Die Politik streitet über mehr demokratische Kontrolle. Das Problem: Grundrechte und Auslandsgeheimdienste passen nicht zusammen, aber beides brauchen wir. Aus diesem Dilemma gibt es keinen Ausweg.

Wieder so eine Meldung, die keiner prüfen kann. „Was die deutsche Regierung da veranstaltet, ist gefährlicher als die Snowden-Enthüllungen“, soll US-Geheimdienstdirektor James Clapper gepoltert haben. Nun, heißt es, stellen die Amerikaner ihre Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) auf die Probe. Auf die Deutschen sei beim Schutz geheimer Dokumente kein Verlass mehr.

Natürlich soll die Weisung des Oberspions ebenfalls „secret“ gewesen sein. Doch Verrat ist im Geheimdienstgeschäft auch nur eine Methode. Die Diskussion um die Offenlegung von „Selektoren“, Suchbegriffen also, mit denen der US-Geheimdienst NSA auch deutsche Ziele bespitzelt haben soll, irritiert die Mächtigen jenseits des Atlantiks. Das soll jeder wissen.

Dabei wird die Empörung auf deutscher Seite geteilt. Mit Sorge verfolgen die Verantwortlichen, wie der BND zur Nachricht geworden ist, einschließlich seiner als geheim eingestuften Dokumente. Grund ist der NSA-Untersuchungsausschuss, der klären soll, was deutsche Behörden von den Datenstaubsaugereien wussten. Deshalb beliefert die Regierung das Parlament mit amtlichen Verschlusssachen, die von dort, gefiltert nach politischem Nutzen für namentlich oppositionelle Interessen, zielsicher ihren Weg in die Medien finden.

Die Demokratie gefährdet die Geheimdienste

Geheimdienste gefährden die Demokratie, heißt es oft. Wahr ist aber auch: Die Demokratie gefährdet die Geheimdienste. Aus der NSA-Affäre ist ein BND-Skandal geworden. Berichte über das kollusive Zusammenwirken der Dienste bei Operationen unter Agentenromantik verströmenden Namen wie „Eikonal“ oder „Monkeyshoulder“ illustrieren den Zwiespalt, in dem sich die Auslandsaufklärer befinden. Denn je mehr über die Aufklärer aufgeklärt wird, desto weniger können sie ungestört aufklären. Geheimdienstliche Tätigkeit und ihre parlamentarische Kontrolle bilden einen Grundwiderspruch, der durch Digitalisierung und Globalisierung deutlicher denn je hervortritt. Der gesetzliche BND-Auftrag, die „Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland“, zwingt die Behörde in die Ausforschung der weltweiten Kommunikationsströme. Die Kooperation der Dienste befreundeter Staaten erfolgt damit nicht nur vor dem Hintergrund gemeinsamer Feinde wie dem islamistischen Terror, sondern ist Ergebnis von Effizienzerwägungen. So, wie sich Agenten früher in Botschaften und Regierungszentralen fremder Länder zusammenfanden, treffen sie sich heute, in einer digital entgrenzten Welt, an den Datenknotenpunkten.

Dort kulminieren die Probleme, die sich in der einst nach Innen und Außen geteilten Welt nicht gestellt hatten. Denn während sich der BND bei der Inlandsdatenerhebung an sein Gesetz, das BND-Gesetz (BNDG), wie an das gesamte deutsche Recht halten muss, fehlen für die Auslandsaufklärung solche Vorgaben. Foltern und töten darf der BND nicht, da sind die Menschenrechte vor. Ansonsten gilt ausländisches Recht, das Spionage im Zweifel unter Strafe stellt.

Neuerdings wird für unsere Akteure verlangt, sie müssten bei der Auslandsaufklärung wenigstens das deutsche Grundgesetz beachten. Schön wäre es. Allerdings können Grundrechte durch deutsche Gesetze im Inland eingeschränkt werden. Im Ausland gelten diese einschränkenden Gesetze nicht. Es wäre schon ein befremdliches Ergebnis, wenn pakistanische Staatsbürger einen höheren Schutz vor Ausforschung genössen als deutsche.

Dennoch, solche Diskussionen markieren den Wechsel der Perspektive, zu dem Snowdens Enthüllungen einen ähnlichen Beitrag geleistet haben wie das Bundesverfassungsgericht mit seinem Volkszählungsurteil. Bis in die 70er Jahre agierte der BND ohne Rechtsgrundlage. Es gab kein Gespür dafür, dass Datenerhebung ein Grundrechtseingriff sein könnte. Das Karlsruher Urteil 1983, das die informationelle Selbstbestimmung in den Grundrechtsrang erhob, war auch ein Weckruf für die Geheimdienste.

Ausspähen unter Freunden, das geht nicht, sagte Kanzlerin Merkel

Jetzt sind es Snowdens Enthüllungen, in deren Licht die Praxis geheimdienstlicher Datenerhebung als unethisch, als Skandal erscheint. Deshalb ist der Versuch folgerichtig, geheimes Exekutivhandeln neu zu legitimieren. In dieses Unterfangen fügen sich nicht nur angestrebte Reformen des BNDG, sondern auch die neuen Regelungen für V-Leute des Verfassungsschutzes. Auf dem Prüfstand steht zudem die Kontrolle des G-10-Gesetzes, das den Nachrichtendiensten die Überwachung von Telekommunikation gestattet.

An die Spitze der Bewegung hat sich Justizminister Heiko Maas (SPD) gesetzt, der „die gesamte Tätigkeit des BND einer demokratischen Kontrolle unterwerfen“ will. Jedenfalls für den Bereich der peinlich unterregulierten Fernmeldeaufklärung dürfte diese Position Koalitionskonsens sein, wenn auch ein heimlicher.

Gleichwohl könnten solche Bemühungen den Grundwiderspruch noch vertiefen. Denn schlechter als ein aufrechter deutscher Beamter kann ein seinem Gewissen unterworfener Parlamentarier ruhigen Blutes zusehen, mit welcher Unempfindlichkeit sich Nachrichtendienste ihre Informationen zu besorgen pflegen. Demokratische Kontrolle, die diesen Namen verdienen würde, kann hier nichts anderes bedeuten, als deren Befugnisse drastisch einzuschränken. Das aber will und kann sich niemand leisten.

Ausspähen unter Freunden, das geht nicht, sagte Kanzlerin Merkel. Aber alles mitkriegen und dazu mitbestimmen, was durch die Datenschleusen rauscht, das geht schon. Die Regierung samt ihrer Koalition könnte ehrlicher sein: Es bleibt ihr nichts übrig als zu vertrauen, ein bisschen zu reformieren und Transparenzbegehren weiterhin den Verschlusssache-Stempel entgegenzuhalten, den sie inflationär auf ihre Akten drückt. Unionsvize Thomas Strobl brachte die Idee auf, nicht mehr alles als geheim zu deklarieren, damit wirklich Geheimes vertraulich bleibt. Ein pragmatischer Vorschlag, nicht zuletzt zur Ernüchterung der Diskussion. Aber auch ein Verrat.

Dieser Text erschien in Agenda, dem Politik-Journal des Tagesspiegels.

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