zum Hauptinhalt

Geheimdienste: Untersuchungsausschuss streitet über Zeugenvernehmung

Für die Öffentlichkeit tagte der BND-Untersuchungsausschuss ziemlich kurz: genau zwei Minuten. Die Aussagen von BND-Mitarbeitern über die Entführung Khaled al Masris seien streng geheim, hieß es.

Berlin - Wenn öffentliche Sitzungen des Untersuchungsausschusses nur zwei Minuten dauern, dann schlägt die Stunde der Opposition. "Ein Untersuchungsausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit macht keinen Sinn", empörte sich am Donnerstag Wolfgang Neskovic, der für die Links-Fraktion im Bundestag sitzt. Gerade mal zwei Minuten hatte der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU) gebraucht, um am Vormittag wegen Zeugenschutzes und Sicherung von Landesinteressen den Ausschluss der Öffentlichkeit für mehrere Stunden zu erklären.

Damit war klar, dass es von den mit Spannung erwarteten Aussagen der BND-Mitarbeiter über die Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled al Masri 2004 in Mazedonien weder Bilder noch Zitate aus dem Ausschuss geben wird. Die Opposition hatte sich gerade von den beiden Beamten, die zur fraglichen Zeit in dem Balkanland waren, Aufschluss über die Frage erhofft, ob deutsche Stellen frühzeitig von der Verhaftung wussten - und ob die Verschleppung eines deutschen Staatsbürgers durch den US-Geheimdienst CIA noch hätte verhindert werden können.

Statt einer öffentlicher Aussage und einem Vorbeimarsch an den Kameras fand die Zeugenvernehmung in einem abgeschirmten Saal des Bundestages statt. "Der Bundestag dürfte sich das nicht gefallen lassen", schimpfte Grünen-Obmann Hans-Christian Ströbele, der als Jurist durchaus Verständnis für Zeugenschutz hat.

Die mit den Stimmen von Union und SPD im Ausschuss beschlossene Geheimhaltung ging ihm zu weit. Die Entscheidung zum Ausschluss der Öffentlichkeit sei "rechtlich nicht vertretbar", sagte Ströbele. Auch der ehemalige Bundesrichter Neskovic sah einen "Rechtsfehler", der bei Wiederholung vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden müsse.

Opposition will andere Lösung

FDP-Rechtsexperte Max Stadler sprach von einer "Weichenstellung zu Beginn der Ausschussarbeit" und davon, dass die Opposition dieses Vorgehen der Koalitionäre nicht akzeptieren könne. Doch wollte Stadler, ehemaliger Richter am Oberlandesgericht, eine "vermittelnde Lösung": eine Vernehmung der Zeugen in einem anderen Raum und Videoübertragung in den Ausschuss. Auf diese Weise wären sowohl der Persönlichkeitsschutz als auch die Öffentlichkeit gewährleistet.

Ströbele, dem einstigen RAF-Strafverteidiger, schwebte eine andere Lösung vor: der "Frankfurter Schrank". In Prozessen mit hohen Geheimhaltungsbedürfnissen, so argumentiert er, habe sich diese Sichtschutzlösung mit Brettern bewährt, wodurch ein Zeuge - für die Öffentlichkeit nicht erkennbar - dennoch im Gerichtssaal aussagen konnte. Das sei bei Staatsschutzprozessen "tägliches Handwerk".

SPD-Obmann Thomas Oppermann machte bereits erste Zugeständnisse. "Die Öffentlichkeit ist wichtig", räumte er ein und fügte hinzu, man behalte sich vor "zu prüfen, inwieweit die Befragungsprotokolle öffentlich gemacht werden können". Im Falle des Visa-Untersuchungsausschusses hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden, dass die Arbeit des Ausschusses nicht vorzeitig beendet werden kann. (Von André Spangenberg, ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false