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Politik: Geldwäschegesetz gilt für Anwälte Urteil des Verfassungsgerichts

Rechtsanwälte können wegen Geldwäsche belangt werden, wenn sie wussten, dass ihr Honorar aus einer Straftat stammt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.

Rechtsanwälte können wegen Geldwäsche belangt werden, wenn sie wussten, dass ihr Honorar aus einer Straftat stammt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Es wies damit die Verfassungsbeschwerden eines Frankfurter Anwaltsehepaars zurück. Sie hatten vor zehn Jahren 200 000 Mark Honorar erhalten, das ihre Mandanten durch einen Anlagebetrug erbeutet hatten, und waren zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten Haft verurteilt worden. Ein dubioser Club hatte mit einem Schneeballsystem Zehntausende von Anlegern um ihr Erspartes gebracht. Die Anwälte hatten kritisiert, die Strafvorschrift schränke sie unangemessen in ihrer Berufsfreiheit ein und störe das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten.

Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts machte deutlich, dass eine Mutmaßung über die illegale Herkunft des Honorars für eine Strafbarkeit nicht genüge. Nötig sei vielmehr die „sichere Kenntnis“ des Anwalts. Es müsste auf Tatsachen beruhende, greifbare Anhaltspunkte geben, etwa die außergewöhnliche Höhe eines Honorars oder die Art der Geldübergabe. Zu Nachforschungen seien die Anwälte nicht verpflichtet.

Das Gericht gestand den Verteidigern zu, der Tatbestand greife weit in ihren Beruf ein. Nur wenn der Beschuldigte auf die Verschwiegenheit seines Anwalts zählen kann, sei Strafverteidigung wirkungsvoll, heißt es im Urteil. Zudem könnten staatsanwaltliche Ermittlungen wie etwa Kanzleidurchsuchungen oder eine Aktenbeschlagnahme das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant erschüttern. Würde die Berufsgruppe uneingeschränkt in eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche einbezogen, wäre „eine effektive Strafverteidigung nicht mehr gewährleistet“.

Die Bundesregierung wertet das Urteil als Bestätigung im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Rechtsanwälte könnten nicht als „Schlupflöcher“ bei der Geldwäsche missbraucht werden, sagte Justizstaatssekretär Hansjörg Geiger in Karlsruhe. Auch die Anwaltschaft reagierte erleichtert: „Das Urteil hat zu hundert Prozent unsere Kritik berücksichtigt“, sagte Margarete von Galen, die Präsidentin der Berliner Anwaltskammer, dem Tagesspiegel.

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