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Gentests: Neues Gesetz sichert Schutz der Persönlichkeit

Das Gesetz zur Gendiagnostik soll den Missbrauch von genetischen Daten verhindern. Der Bundestag hat das Gesetz nach monatelangem Ringen verabschiedet.

Nach über zehnjähriger Debatte wird mit dem neuen Gendiagnostikgesetz eine Gesetzeslücke im Umgang mit genetischen Daten von Menschen geschlossen. Heimliche Vaterschaftstests werden verboten und mit bis zu 5000 Euro bestraft. Babys können vor der Geburt zwar aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht, weil Eltern Aufschluss über Geschlecht und mögliche Eigenschaften haben wollen. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gen-Untersuchungen verlangen Ausnahmen sind nur bei extrem hohen Versicherungssummen zulässig.

Die lange Vorgeschichte dieses Gesetzes dokumentiere auch die Schwierigkeit der Materie, sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Es gehe um eine Regelung, die zum einen den Schutz der Persönlichkeit jedes Einzelnen garantiere, zum anderen aber auch Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werde. Genetische Daten dürften nicht missbraucht werden, sagte Schmidt. (ds/dpa)

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