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Sebastian Edathy

© REUTERS/Fabian Bimmer

Kinderpornografie-Vorwürfe: Gericht und Staatsanwaltschaft verteidigen Einstellung des Edathy-Prozesses

Politiker fordern, den Prozess gegen den Ex-Abgeordneten Edathy weiterzuführen, weil er keine Reue zeige - doch Gericht und Staatsanwaltschaft blocken ab. "Reue haben wir nicht eingefordert", sagt eine Vertreterin der Anklage

Berlin - Das Landgericht Verden hat Forderungen zurückgewiesen, den Prozess gegen Sebastian Edathy fortzuführen, weil dieser sein Geständnis öffentlich relativiert hat. „Die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens ist getroffen, der Beschluss ist unanfechtbar“, sagte eine Sprecherin am Mittwoch dem Tagesspiegel. Das Gericht habe sich auf Grundlage der Äußerungen von Edathy in der Hauptverhandlung entschieden. Dort hatte er die Vorwürfe eingeräumt, kinderpornografische Dateien besessen zu haben. „Unglückliche Auftritte nach dem Prozess können nicht mehr in diese Entscheidung einfließen“, sagte die Sprecherin.

Das Verfahren gegen Edathy war am Montag gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro an den niedersächsischen Kinderschutzbund eingestellt worden. Nach der Verhandlung erklärte Edathy, seine Äußerungen seien kein Geständnis gewesen. Der Obmann der Union im Edathy-Untersuchungsausschuss Armin Schuster forderte daraufhin die Staatsanwaltschaft auf, ihre Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens zurückzunehmen. Der Angeklagte habe sich um ein glaubwürdiges Schuldeingeständnis herumgedrückt. „Edathy versucht auch, den Rechtsstaat vorzuführen“. Die Staatsanwaltschaft Hannover teilte jedoch mit: „Wir haben die Zustimmung erteilt, dabei bleibt es.“ Edathy habe die Vorwürfe zugegeben. „Reue haben wir nicht eingefordert“, sagte eine Sprecherin. "Selbst wenn es möglich wäre, das Verfahren weiterzuführen, sehen wir keine Veranlassung dazu".

Nachdem der Kinderschutzbund sich wegen fehlender öffentlicher Reue Edathys geweigert hat, das Geld anzunehmen, wird eine neue gemeinnützige Einrichtung gesucht, der die 5000 Euro zukommen sollen. Dies werde derzeit zwischen den Verfahrensbeteiligten abgestimmt, sagte die Sprecherin des Landgerichts Verden. Sollte es keine Einigung geben, entscheide das Gericht. Die Geldauflage könne auch an die Landeskasse gezahlt werden, wenn das Gericht dies bestimmt.

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