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Politik: Gericht untersagt Abschiebung nach Afghanistan

Hamburg - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat der Ausländerbehörde der Hansestadt jetzt untersagt, afghanische Familien mit Kleinkindern in die Heimat rückzuführen. In dieser Frage hatte der Hamburger Senat zuletzt immer auf Unbedenklichkeit verwiesen und sich auf deutsche Verbindungsbeamte in Kabul berufen.

Hamburg - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat der Ausländerbehörde der Hansestadt jetzt untersagt, afghanische Familien mit Kleinkindern in die Heimat rückzuführen. In dieser Frage hatte der Hamburger Senat zuletzt immer auf Unbedenklichkeit verwiesen und sich auf deutsche Verbindungsbeamte in Kabul berufen. Der jetzt ergangene Kammerbeschluss führt Lageberichte aus dem Auswärtigen Amt an und schließt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung von Leib und Leben im Zielstaat nicht aus. Um diese Gefahrenlage zu erörtern, bedürfe es aber eines Beschlusses in einem Hauptsacheverfahren. Davor könne keine Familie abgeschoben werden, so das Gericht.

Im konkreten Fall geht es um eine Familie mit drei Kleinkindern, die gegen ihre angeordnete Rückführung geklagt hatten. Das Gericht befand, einer Familie mit minderjährigen Kindern sei „eine tagtägliche Suche nach einer Unterkunft“, die ein Überleben möglich mache, nicht zuzumuten, zumal gleichzeitig auch die Suche nach Aufnahme einer Arbeit erfolgen müsse.dh

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