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Gericht: US-Behörden müssen Unterlagen im Fall Demjanjuk beibringen

Das US-Berufungsgericht in Cincinnati (Ohio) hat Informationen angefordert, bevor es über die Abschiebung des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk nach Deutschland entscheidet.

Bis zum 23. April sollen die US-Behörden dem Gericht einen ärztlichen Bericht über den Gesundheitszustand des 89-Jährigen vorlegen. Demjanjuk und seine Familie wollen die Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen verhindern. Er sei nicht stabil genug, um zu reisen. Deshalb fordert das Gericht außerdem von der US-Regierung eine Erklärung, wie der gebürtige Ukrainer nach Deutschland transportiert werden soll.

Demjanjuk soll während der Nazi-Zeit an der Ermordung von 29.000 Juden im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen mitgewirkt haben. Ihm soll in Deutschland der Prozess gemacht werden, die Staatsanwaltschaft München hatte seine Überstellung angefordert. Am Dienstag hatte das Gericht in Ohio die Abschiebung des 89-Jährigen in letzter Minute gestoppt.

Unterdessen legte Demjanjuks deutscher Anwalt Ulrich Busch in München Beschwerde ein. Er werde seine Beschwerde gegen den vom Amtsgericht München im März erlassenen Haftbefehl gegen Demjanjuk noch diese Woche begründen, sagte Busch. Er habe erhebliche Zweifel an der Reisefähigkeit seines Mandanten. Bei der eingeschränkten Sauerstoffzufuhr auf dem langen Flug von den USA nach Deutschland könne Demjanjuk schwere gesundheitliche Probleme bekommen und womöglich sogar sterben.

Sollte das Amtsgericht Buschs Haftbeschwerde stattgeben, sei möglicherweise auch die Zustimmung Deutschlands zur Aufnahme Demjanjuks nach der Abschiebung aus den USA hinfällig. Die Abschiebung mache nur dann Sinn, wenn ihm hier auch der Prozess gemacht würde. (sp/dpa)

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