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Politik: Gericht weist Klage gegen ältestes deutsches Kernkraftwerk ab

Das älteste Atomkraftwerk der Bundesrepublik in Obrigheim darf weiterbetrieben werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies eine Klage dreier Anwohner auf Stilllegung des 1969 ans Netz gegangenen Reaktors ab, teilten die Richter am Dienstag in Mannheim mit.

Das älteste Atomkraftwerk der Bundesrepublik in Obrigheim darf weiterbetrieben werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies eine Klage dreier Anwohner auf Stilllegung des 1969 ans Netz gegangenen Reaktors ab, teilten die Richter am Dienstag in Mannheim mit. Die Kläger hatten gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, weil der Reaktor ihrer Ansicht nach in wesentlichen Teilen anders gebaut wurde als in der dritten Teilerrichtungsgenehmigung aus dem Jahre 1967 vorgesehen. Damit werde Obrigheim illegal betrieben.

Ein Untersuchungsausschuss des Landtages hatte die Vorwürfe bereits im Jahr 1996 für unbegründet erklärt. Der zehnte Senat des VGH urteilte nun, dass es für Obrigheim eine "lückenlose Kette von Teilgenehmigungen" gebe. Damit verfüge der Meiler über die erforderliche Genehmigung im Sinne des Atomgesetzes. Den Klägern bleibt aber noch der Weg zum Bundesverwaltungsgericht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließ der VGH die Revision zu.

Die Kläger hatten unter anderem bemängelt, dass die Wand des Reaktordruckbehälters 30 Millimeter dünner ist als in der dritten Teilerrichtungsgenehmigung geplant. Außerdem seien die Leistung des Reaktors erhöht und ungenehmigte Einbauten in den Druckbehälter vorgenommen worden. Die Richter meinten hierzu, ein etwaiger Verstoß gegen die Genehmigung könne "allenfalls zum Widerruf der Genehmigung" führen. Dies hatten die Kläger beim Wirtschaftsministerium jedoch gar nicht beantragt. Die Betreiber des Kernkraftwerks reagierten erfreut, erwarten jedoch kein Ende der jahrzehntelangen Rechtsstreitigkeiten.

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