zum Hauptinhalt

Gerichtsurteil: Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig

Die Studiengebühren in Baden-Württemberg sind verfassungsgemäß. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Montag entschieden.

Mit dem Urteil blieben die Klagen einer alleinerziehenden Studentin gegen die Pädagogische Hochschule in Freiburg sowie dreier Studenten gegen die Universität Karlsruhe erfolglos. Die Mannheimer Richter bestätigten die Urteile der Verwaltungsgerichte in Freiburg und Karlsruhe. Die 2007 eingeführten Semesterbeiträge von 500 Euro seien sozialverträglich, meinten auch die Richter des VGH. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas ließen sie Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. (mpr/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false