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Ein Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch.

© dpa

Update

Gerichtsurteil zu Sturmgewehr G36: Ursula von der Leyen verliert gegen Heckler & Koch

Das Landgericht Koblenz lehnt Schadenersatz für das angeblich untaugliche G36 ab. Und die Richter sagen: Die Bundeswehr wusste, was sie kauft.

„In vollem Umfang stattgegeben“ – ein solcher Satz in einem Urteil ist für die unterlegene Seite immer unschön. Vor dem Landgericht Koblenz hat am Freitag Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen in vollem Umfang verloren. Denn das Gericht stützt die Ansicht des Waffenherstellers Heckler & Koch, dass das an die Bundeswehr gelieferte Sturmgewehr G36 G36 nicht dienstuntauglich ist – jedenfalls nicht nach den Bedingungen, welche die Bundeswehr und die Oberndorfer Firma 2013 vertraglich vereinbart hatten. Ein unangenehmes Urteil für die CDU-Politikerin – denn sie will die Waffe ausmustern und durch ein neues Modell ersetzen. Die Zweifel, ob das wirklich nötig ist, sind mit dem Urteil vom Freitag nochmals gewachsen.

Nach Ansicht der Koblenzer Richter hat die Bundeswehr keine „Mängelgewährleistungsrechte“ gegenüber Heckler & Koch. Den Schadenersatz, den die Bundeswehr erlangen wollte, weil aus ihrer Sicht die zuletzt gelieferten 4000 Gewehre nicht taugten, wird es also nicht geben – es sei denn, die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht in Koblenz kommt zu einem anderen Ergebnis. Sollte das Landgericht sein schriftliches Urteil auf "dieselben wackligen Gründe" wie bei der mündlichen Verhandlung stützen, werde in Berufung gegangen, kündigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Freitag an. "Wir haben eine andere Rechtsauffassung."

Umstrittene Schießtests

Die Schadenersatzforderung in einstelliger Millionenhöhe geht auf spezielle Schießtests zurück, welche die Bundeswehr mit dem G36 nach der Auslieferung 2013 unternahm. Da war das Gewehr seit 20 Jahren in der Bundeswehr im Einsatz, ohne dass Klagen über mangelnde Treffgenauigkeit aufgekommen waren. In den neuen Tests unter Laborbedingungen hatten die Experten der Bundeswehr dann aber einen massiven Verlust der Treffgenauigkeit bei hohen Außentemperaturen und in extremen Gefechtssituationen festgestellt. Die Treffgenauigkeit des G36 soll auf sieben Prozent gesunken sein, wenn sich die Temperatur um 30 Grad erhöhe. Es waren wohl Einsatzbedingungen wie die in Afghanistan, welche die neuerlichen Tests auslösten. Doch ein Bericht des früheren Verteidigungspolitikers Winfried Nachtwei (Grüne) und des Ex-Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus kam zu dem Schluss, dass das G36 keineswegs als Pannengewehr abgetan werden kann. Die beiden hatten Einsatzberichte ausgewertet und sich mit 150 Soldaten unterhalten, die mit dem G36 zum Teil auch in Gefechten geschossen hatten. Ergebnis: Das Gewehr gilt in der Truppe als zuverlässig und bedienungsfreundlich. In den Tests sei ein Extremszenario überprüft worden. Aber da hatte sich von der Leyen schon entschieden, alle 167 000 G36-Gewehre wegen unzureichender Treffsicherheit bei Dauerfeuer oder großer Hitze auszumustern.

Bundeswehr bekam, was sie bestellte

Die Koblenzer Richter urteilten nun, dass die gelieferten Gewehre nicht von der in den Verträgen vereinbarten Beschaffenheit abwichen. Die Bundeswehr bekam also, was sie bestellt hatte. In den Verträgen steht demnach nicht, dass Heckler & Koch eine auf „die besonderen Bedürfnisse der Bundeswehr“ hin entwickelte Waffe liefern musste. Die Abnahme- und Güteprüfung hätten die Waffen bestanden. Es liege kein Mangel vor, durch den die Gewehre nicht für die vertragsgemäße Verwendung geeignet wären. Das lässt den Schluss zu, dass die Bundeswehr nicht ausdrücklich ein Präzisionsgewehr verlangt hat. Die später begonnenen Tests, auch im Vergleich mit anderen Gewehren, seien für das Vertragsverhältnis unerheblich, heißt es im Urteil. Und die Richter gehen noch weiter: Die Bundeswehr habe „ein konkretes Sturmgewehr gekauft“, das schon seit 18 Jahren mit einer sehr hohen Stückzahl in der Armee im Einsatz gewesen sei. Will heißen: Leyens Fachleute wussten, was sie kauften. Ob das G36 tatsächlich technische Mängel hat, war nicht Gegenstand des Verfahrens – nur die Frage, ob die Verträge einen Schadenersatzanspruch der Bundeswehr begründen. Und hier hat Heckler & Koch, die Klägerin, in vollem Umfang gewonnen.

Die Bundeswehr will unabhängig von der Gerichtsentscheidung nach einem neuen Gewehr suchen. Das Vergabeverfahren soll noch in diesem Jahr anlaufen, ab 2020 sollen die Soldaten mit der neuen Waffe schießen. Schon vor einem Jahr hatte von der Leyen verkündet, „dass das G36, so wie es heute konstruiert ist, keine Zukunft in der Bundeswehr hat“.

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