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Ein Polizeifahrzeug und bewaffnete Polizisten stehen vor dem Hauptbahnhof in Gießen.

© dpa

Nach Terror in Brüssel: Geschichte einer Festnahme in Gießen

Nach den Terrorattacken von Brüssel führte eine umstrittene Fahndungsart in Gießen zu Erfolg.

Mittwoch, 1 Uhr 45 morgens auf dem Bahnhof in Gießen: Beamten der Bundespolizei fällt ein Mann auf, er erscheint den Polizisten – alle drei Beamte im Mittleren Dienst – verdächtig. Sie entschließen sich, den Mann genauer zu überprüfen. Bei dieser „Lagebildabhängen Kontrolle“, wie es heißt, landen sie offenbar einen Volltreffer. Der Mann, der sich als 28-jähriger Marokkaner entpuppt, weist sich nach Informationen des Tagesspiegels mit einem italienischen, gefälschten Führerschein aus.

Die weitere Untersuchung des Mannes, für den angeblich eine Einreisesperre in den Schengen-Raum aus Italien bestand, offenbart Verletzungen, die von einer Messerstecherei stammen sollen, wie der Mann den Beamten sagt. Doch die erkennen schnell, dass es sich um eine Schussverletzung handelt – und sie finden eine Krankenhausrechnung aus Brüssel vom 18. März. Das ist der Tag, an dem der gesuchte französische Attentäter in seiner Brüsseler Wohnung gefasst wurde und es zu einer Schießerei kam. Auf dem Handy des Verdächtigen entdecken die Polizisten schließlich drei verdächtige SMS vom Tag der Anschläge in Brüssel – eine datiert wenige Minuten vor dem Sprengstoffattentat, die andere etwa zehn Minuten nach den tödlichen Attacken.

Die eine enthielt den Namen von Khalid al Bakraoui, einem der Attentäter, heißt es. Die andere bestand nur aus dem französischen Wort „fin“ (deutsch: Ende). Die Bundespolizei nahm den Mann daraufhin fest und überstellte ihn dem hessischen Landeskriminalamt.

Es gehe nicht um Racial Profiling, sagt die Polizei

Die Festnahme eines Terrorverdächtigen in Gießen durch die Bundespolizei war nur möglich wegen der öffentlich wiederholt stark kritisierten sogenannten ,verdachtsunabhängigen Kontrollen‘ der Bundespolizei in Zügen und auf Bahnhöfen“, sagte der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Jörg Radek am Samstag. Die Bundespolizei brauche Rechtsinstrumente, um mit Sicherheitsschleiern auf Verkehrswegen effektiv fahnden zu können. Es sei „abstrus“, den Beamten in Zusammenhang mit den Kontrollen „Racial Profiling“ zu unterstellen, erklärte Radek.

Kritiker monieren, dass im Rahmen der verdachtsunabhängigen Kontrollen Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe zum Ziel von Polizeimaßnahmen werden. Das Vorgehen der Polizei habe „nichts mit ,Racial Profiling‘, sondern mit der Sicherheit aller Bürger zu tun“, sagte der GdP-Vorsitzende.

Es sei bekannt, „dass kriminelle und terroristische Netzwerke über die offenen Ländergrenzen hinweg und auch mithilfe der unauffälligen Bahn Kurier- und Verbindungsfahrten zwischen ihren Mitgliedern in Nachbarländern, Nachschubstellen, Depotwohnungen unternehmen“, erklärte Radek. „Dem muss die Polizei mit erhöhtem Fahndungs- und auch Kontrolldruck etwas entgegensetzen, sowohl im Schengen-Grenzgebiet als auch auf den Verkehrswegen.“

Nach Informationen des Tagesspiegel nimmt die Bundespolizei jährlich rund 12 300 Personen fest, die per Haftbefehl gesucht werden.

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