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Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung: Deutschland auf einer Stufe mit Syrien und Nordkorea

Beim Kampf gegen Korruption von Politikern hat Deutschland Nachholbedarf - zumindest was das gesetzliche Regelwerk anbelangt.

Noch immer hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption nicht umgesetzt. Und daraus wird wohl auch in dieser Legislaturperiode nichts mehr. Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages, hatte zwar am Wochenende signalisiert, dass er einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen würde. Allerdings hat ihn seine eigene Fraktionsspitze und damit sein eigener Bruder, Volker Kauder, zurückgepfiffen. In der Fraktionsspitze gebe es immer noch verfassungsrechtliche Bedenken. Vor allem herrschen Zweifel, dass Abgeordnete unter den in der Konvention geführten Begriff der Amtsträger fallen. In Deutschland ist zurzeit nur der Stimmenkauf bei Abstimmungen im Plenum oder in Ausschüssen verboten. Deutschland hat die Konvention 2003 unterschrieben, aber seitdem nicht in deutsches Recht umgesetzt. Damit steht Deutschland auf einer Stufe mit Syrien, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Japan.

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