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Gesetz gegen Stalking: Bundesrat verwirft Zypries-Entwurf

Der Bundesrat hat den von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz vor permanenter Belästigung abgelehnt. Die Länderkammer verlangt schärfere Strafen für "Stalker".

Berlin (23.09.2005, 12:15 Uhr) - Mit dem "Anti-Stalking-Gesetz" sollen Opfer von permanenten Belästigungen besser geschützt werden. Die Länder beharrten am Freitag auf ihrem Gesetzesantrag, der noch schärfere Strafen vorsieht. Zypries warb dafür, beide Gesetzentwürfe gemeinsam zu behandeln. Völlig offen ist, ob ihr Entwurf noch eine Chance hat. Nach der Bundestagswahl muss jetzt die neue Bundesregierung darüber befinden, ob sie die Zypries-Vorlage weiter verfolgt.

Im Grundsatz sind sich beide Seiten einig, dass gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Der englische Begriff Stalking kommt aus der Jägersprache und bedeutet Anschleichen. Betroffen von diesem Psychoterror sind nicht nur Prominente, sondern auch viele Normalbürger, etwa nach einer gescheiterten Beziehung. Nach dem Zypries-Entwurf soll mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, wer sich anderen Menschen beharrlich annähert und deren Lebensgestaltung «schwerwiegend und unzumutbar» beeinträchtigt. Dies betrifft auch ständige E-Mails oder Anrufe.

In der Bundesratsdebatte kritisierte Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU), die Bundesregierung habe viel zu spät einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zudem beim Opferschutz hinter den Erfordernissen zurückbleibe. Nach Auffassung von Rechtspolitikern der Union und der FDP enthält der Regierungsentwurf Schutzlücken. Die Mehrheit im Bundesrat will bei Wiederholungsgefahr eine «Deeskalationshaft» einführen. Mit diesem neuen Rechtsinstitut sollen gefährliche «Stalker» in Haft genommen werden können, um einer weiteren Eskalation der Belästigungen vorzubeugen.

Zypries verwies auf die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Eingrenzung dieser Taten. Strafvorschriften müssten dem Bestimmtheitsgebot entsprechen. Das heißt, ein Straftatbestand muss hinreichend konkret bestimmt sein, damit klar ist, welches Verhalten unter Strafe steht. Der Bundesratsentwurf enthält nach Einschätzung von Zypries zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe. (tso/dpa)

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