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Politik: Gesetz über menschliches Gewebe

Berlin - Für Spötter war es ein Paradebeispiel dafür, „wie ein Gesetz zerfleischt wird“. Erst nach Änderungen in mehr als 50 Punkten billigte der Bundestag in der Nacht zum Freitag einen Regierungsentwurf über den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben.

Berlin - Für Spötter war es ein Paradebeispiel dafür, „wie ein Gesetz zerfleischt wird“. Erst nach Änderungen in mehr als 50 Punkten billigte der Bundestag in der Nacht zum Freitag einen Regierungsentwurf über den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben. Das sogenannte Gewebegesetz regelt beispielsweise die Entnahme, den Transport und die Aufbewahrung von Augenhornhäuten, Herzklappen, Haut, Knochen oder Stammzellen.

Dabei hatte sich das Gesundheitsministerium offenbar ordentlich vergaloppiert. So war vorgesehen, dass auch nicht einwilligungsfähige Personen als Knochenmarkspender herangezogen werden können – was Behindertenverbände zu heftigem Protest bewog. Das Vorhaben wurde gestrichen, und auch bei Minderjährigen werden Knochenmarkspenden nun restriktiver gehandhabt. Sie sollen jetzt nur noch an Eltern und Geschwister des Spenders gehen dürfen. Festgeschrieben wurde zudem, dass die Transplantation kompletter Organe gegenüber der Entnahme von Organteilen Vorrang hat. Auch wurde klargestellt, dass weder menschliche Ei- und Samenzellen noch Embryonen als Arzneimittel gelten dürfen.

Kritik gab es dennoch. Der „Fehler, menschliche Zellen und Gewebe dem Arzneimittelrecht zu unterstellen“, sei nicht vollständig korrigiert worden, sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe. Damit ermögliche man kommerziellen Organhandel, warnten die Grünen. Und die FDP hätte statt des Komplettverbots von Knochenmarkspenden Nicht-Einwilligungsfähiger lieber Einzelfallprüfungen gehabt, etwa zugunsten naher Verwandter. raw

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