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Politik: Gesetz zum Stammzellenimport nicht vor Juni

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten hat am Freitag im Bundestag einen Gesetzentwurf für die Regelung des Imports embryonaler Stammzellen vorgelegt. Demnach sollen nur solche Zelllinien importiert werden, die vor dem 1.

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten hat am Freitag im Bundestag einen Gesetzentwurf für die Regelung des Imports embryonaler Stammzellen vorgelegt. Demnach sollen nur solche Zelllinien importiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Über die Anträge der Forscher soll eine Ethikkommission entscheiden. Diese soll vom Gesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Forschungsministerium berufen werden.

Zum Thema Dokumentation: Die Debatte um die Stammzellen-Forschung Stichwort: Embryonale und adulte Stammzellen Kontrolliert und registriert werden sollen die Importprojekte entweder durch das Robert-Koch-Institut oder das Paul-Ehrlich-Institut. Das Gesetz soll einen entsprechenden Kompromissantrag zum Stammzellenimport umsetzen, den der Bundestag am 31. Januar verabschiedet hatte. Dem Beschluss war eine lange Kontroverse vorangegangen, da für die Gewinnung von Stammzelllinien Embryonen getötet werden müssen.

Nach Aussage von Grünen-Politikerin Andrea Fischer, die den Entwurf gemeinsam mit Margot von Renesse (SPD), Maria Böhmer (CDU) und dem Forschungsministerium erarbeitet hat, wird das Gesetz jedoch frühestens zum 1. Juni in Kraft treten. Bei Einhaltung aller parlamentarischen Fristen sei ein früherer Zeitpunkt kaum möglich. Die CDU-Politikerin Katherina Reiche hielt dagegen eine Entscheidung noch im Mai für realistisch.

Bei den Befürwortern einer forschungsfreundlichen Linie stieß die Vorlage auf Kritik. Reiche kritisierte, der Stichtag sei "verfassungsrechtlich problematisch", da er gegen das Prinzip der Gleichbehandlung und die grundgesetzlich garantierte Forschungsfreiheit verstoße. Ähnlich wie ihre FDP-Kollegin Ulrike Flach favorisiert Reiche daher eine "nachlaufende Frist", wonach nur Linien importiert werden dürfen, die mindestens sechs Monate vor der Beantragung gewonnen wurden. Bei den bereits vorhandenen Linien sei das Problem, dass sie zum Teil mit Mäuseviren verseucht und daher nicht brauchbar seien, betonte Reiche. Auch nach Ansicht von Flach hat der Entwurf "gravierende Mängel". Das Ziel, den Import zu ermöglichen, um Therapien gegen schwere Krankheiten zu entwickeln, würde dadurch behindert.

Markus Feldenkirchen

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