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Gesetze: Kabinett beschließt Kronzeugenregelung

In Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig wieder die allgemeine Kronzeugenregelung gelten. Anders als in der früheren Regelung muss der Kronzeuge nicht die gleiche Tat begangen haben wie der Hauptverdächtige.

Berlin - Die Bundesregierung will die 1999 abgeschaffte Kronzeugenregelung wieder einführen. Das Bundeskabinett stimmte einem von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zu. Danach können Gerichte bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung anderer Taten beitragen, die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen. Die Regelung zielt vor allem auf kooperationsbereite Mitglieder krimineller und terroristischer Vereinigungen.

Die neue Kronzeugenregelung unterscheidet sich in einigen Punkten wesentlich von der alten Regelung. Auch ist der Strafrabatt beschränkt. Ein Kronzeuge, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe droht, kann sein Strafmaß allenfalls auf zehn Jahre Gefängnis verringern. Die letzte Entscheidung über einen Strafnachlass liegt beim Gericht.

"Auf Insider-Informationen kann nicht verzichtet werden"

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Gesetzentwurf als unerlässlich für die effektivere Aufklärung schwerer Straftaten. "Vor allem im Bereich des islamistischen Terrorismus kann auf Insider-Informationen nicht verzichtet werden", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg. Dem deutschen Recht sei es zwar fremd, einen Handel mit einem Straftäter einzugehen. Angesichts der wachsenden Bedrohungslage für den Rechtsstaat könne dies jedoch hingenommen werden. Als echte Verbesserung wertete Freiberg, dass anders als in der früheren Regelung der Kronzeuge nicht die gleiche Tat begangen haben muss wie der Hauptverdächtige.

Die FDP monierte genau diesen Punkt. Wenn sich die Hinweise des Kronzeugen nicht mehr auf das Delikt beziehen müssten, in das er selbst verstrickt sei, werde die Entscheidung über die Strafzumessung von der konkreten Tat gelöst und weitgehend in die Disposition des Beschuldigten gestellt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Fraktion, Jörg van Essen, kritisierte die neue Kronzeugenregelung als zu weit gehend. Da sie nicht auf einige schwere Delikte beschränkt werde, verliere sie ihren Ausnahmecharakter. (tso/dpa)

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