Gesetze und Regelungen : Was 2012 Neues bringt

30.12.2011 00:00 UhrVon Elisa Simantke
Prost Neujahr: Auch 2012 ändert sich Vieles für die Bürger. Foto: dapd
Prost Neujahr: Auch 2012 ändert sich Vieles für die Bürger. - Foto: dapd

Mehr Pflegegelder, höhere Zahnarztkosten und weniger Glühbirnen: Was ändert sich für die Bürger in Deutschland im neuen Jahr? Wir geben einen Überblick über neue Gesetze und Regelungen.

GESUNDHEIT UND PFLEGE

Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird angehoben. Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung erhoben. Wer mehr verdient, muss keine höheren Beiträge mehr zahlen. Die Grenze wird 2012 bei 3825 Euro im Monat beziehungsweise 45.900 Euro im Jahr liegen. 2011 lag sie bei 3712,50 Euro beziehungsweise 44.550 Euro im Jahr.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 4237,50 Euro im Monat beziehungsweise auf 50.850 Euro im Jahr (2011: 4125 Euro, 49.500 Euro im Jahr). Ab diesem Einkommen zählen Arbeitnehmer zu den freiwillig Versicherten und können in die private Krankenkasse wechseln.

Die Grenze gilt nicht für Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Zusatzbeiträge Nur noch zwei Mini-Krankenkassen verlangen 2012 einen Aufschlag.

Die BKK Hoesch und die BKK Publik. Zehn der ehemals zwölf Kassen, die Zusatzbeiträge verlangten, verzichten darauf. Kein neuer Versicherer kommt mehr hinzu. Damit werden die Zusatzbeiträge für klamme Kassen zum Auslaufmodell. Pleitekassen müssen ihre Kunden acht Wochen vor der Schließung informieren. Die anderen Kassen sind dazu verpflichtet, die Kunden aufzunehmen.

Zahnarztkosten

Gesetzlich Versicherte müssen ab Januar für Kronen, Brücken und Prothesen mehr zuzahlen. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung, alle anderen Behandlungen kann der Zahnarzt nach einer neuen Gebührenordnung abrechnen. Privat Versicherte müssen alle Leistungen nach dieser Gebührenordnung bezahlen, für sie steigen die Kosten deutlich.

Pflegeversicherung

Für Pflegebedürftige gibt es teilweise mehr Geld. Für die häusliche Pflege steigt der Satz in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro und in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro. Der Satz für Härtefälle bleibt bei 1918 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Sätze in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro, für Härtefälle ebenfalls auf 1918 Euro.

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