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Gesetzentwurf: Neuer Rechtsrahmen für Überwachungsmaßnahmen

Das Abhören von Telefonen und andere verdeckte Ermittlungsmethoden sollen neu geregelt werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legte dazu einen Gesetzentwurf vor.

Berlin - Ziel ist es demnach, die Voraussetzungen für Eingriffe wie Rasterfahnung, Handyüberwachung oder Lauschangriff zu vereinheitlichen sowie den Rechtsschutz der Betroffenen zu stärken. So müssen beispielsweise die ausgespähten oder belauschten Bürger künftig grundsätzlich so schnell wie möglich informiert werden. Das Gesetz soll nun mit anderen Ministerien, den Bundesländern sowie Verbänden beraten und im Frühjahr 2007 vom Kabinett beschlossen werden.

Erreicht werden soll nach den Worten von Brigitte Zypries (SPD) eine "harmonische Gesamtregelung" für die verdeckten Ermittlungen, für die es bislang teilweise unterschiedliche Vorschriften gebe. Nach den Plänen der Ministerin soll für die Anordnung künftig der Ermittlungsrichter am Sitz der Staatsanwaltschaft zuständig sein. Damit solle eine höhere sachliche und auch technische Kompetenz sichergestellt und vermieden werden, dass "ein Richter auf dem Dorfe" über derartige Maßnahmen entscheide, sagte Zypries.

Wer ausgespäht oder belauscht wurde, muss dem Entwurf zufolge darüber künftig binnen weniger Tage informiert werden. Wenn dies aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich ist, muss das von einem Richter entschieden werden. Die Betroffen sollen zudem die Möglichkeit haben, sich auf dem Rechtsweg gegen die Ermittlungsmethoden zu wehren und dann womöglich auch Schadenersatz zu bekommen.

Bei Speicherdauer "niedrigste Level" gewählt

Die Telefonüberwachung soll zudem auf schwere Straftaten begrenzt werden. Das heißt, Taten, deren Höchststrafmaß unter fünf Jahren liegt, werden aus dem Katalog gestrichen. Darunter fällt beispielsweise Anstiftung zur Fahnenflucht oder Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Dagegen kann Telefonüberwachung künftig auch bei Korruptionsdelikten, bandenmäßigem Betrug oder der Verbreitung von Kinderpornografie angeordnet werden.

Mit dem Gesetz soll auch die von der EU beschlossene Pflicht zum langfristigen Speichern von Telefon- und Internetdaten umgesetzt werden. Zypries verwies darauf, dass jeweils das "niedrigste Level" gewählt worden sei. So sei sowohl die Speicherdauer auf sechs Monate begrenzt als auch der Umfang der Daten auf ein Mindestmaß eingegrenzt worden. Zudem solle die Datenspeicherung nur bei der Verfolgung von Straftaten und nicht zu deren Verhinderung eingesetzt werden.

Großer Lauschangriff wird unwichtiger

Hintergrund der Initiative sind nach Angaben von Zypries unter anderem Vorgaben aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sowie eine Studie des Max-Planck-Instituts von vor zwei Jahren. Darin waren Probleme bei der nachträglichen Benachrichtigung Betroffener festgestellt worden. Zypries räumte ein, dass sie auf diese Kritik eigentlich schon früher habe reagieren wollen.

Der so genannte Große Lauschangriff - die akustische Wohnraumüberwachung - hatte zuletzt stark an Bedeutung verloren. Eine solche Überwachung wurde 2005 nur noch in sieben Fällen angeordnet. Nicht geregelt wird in dem Gesetz die seit einiger Zeit diskutierte Verwendung von Mautdaten. "Die Diskussion läuft noch", sagte Zypreis und räumte ein, dass es sich um ein "schwieriges Thema" handele. (tso/AFP)

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