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Gesetzesentwurf: Bundestag beschließt Reform des Familienrechts

Grünes Licht für die Einführung eines "Großen Familiengerichts": Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens gebilligt. Das neue Familiengericht soll ab Mitte 2009 für alle Bereiche von Ehescheidungen und Streitigkeiten in Familiensachen zuständig sein.

Sämtliche Streitigkeiten über Trennung und Scheidung sollen künftig von dem Familiengericht verhandelt werden. Beispielsweise sollen Verfahren zu Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige oder Adoption sowie Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht beziehungsweise das Zivilgericht zuständig ist, künftig Sache des Familiengerichtes werden. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst. Vormundschaftsgerichtliche Zuständigkeiten, die nicht zu Familiensachen werden, sollen auf das neu zu schaffende Betreuungsgericht übergehen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte in der Debatte, mit der Einführung des Großen Familiengerichts werde die Zersplitterung von Zuständigkeiten in diesem Bereich abgeschafft und für eine effektivere Arbeit der Gerichte gesorgt. Die Reform soll das Gerichtsverfahren in Familienfragen überschaubarer und vor allem kinderfreundlicher machen.

Stärkung von Kinderrechten

Dazu sieht das Gesetz laut Zypries etwa eine Stärkung der Rechte von Kindern vor, deren Eltern sich scheiden lassen. So gebe es künftig mit einem obligatorischen Verfahrensbeistand eine Person, die dem Kind helfe, im gerichtlichen Verfahren Gehör zu finden und sicherzustellen, dass seine Interessen bei der Entscheidung des Familiengerichts berücksichtigt werden.

Ferner kann der Ministerin zufolge künftig bei Verstößen gegen Sorge- und Umgangsentscheidungen ein Ordnungsgeld verhängt werden können. Auch sollten Pflegeeltern am Verfahren besser beteiligt werden. Zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt wird zudem dem Möglichkeit einer getrennten Anhörung von Eheleuten im familiengerichtlichen Verfahren eingeführt. Das Gesetz soll erst im Sommer 2009 in Kraft treten. Damit solle den Ländern Zeit gegeben werden, "die Verfahrensorganisation besser zu strukturieren", wie Zypries erläuterte. (iba/ddp)

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