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Politik: Gestresste Kleine

Splitterparteien sehen sich bei Neuwahlen benachteiligt – aber Klagen sind nahezu aussichtslos

Von Matthias Schlegel

Berlin - Für die Grünen in Brandenburg war es eine kleine Katastrophe: Bei der Landtagswahl im September 2004 lagen sie bei den Zweitstimmen in manchen Wahlkreisen hinter der Familienpartei – einer vermeintlichen Splittergruppe, die bundesweit kaum 600 Mitglieder hatte.

Nun steht der Familienpartei wie vielen anderen Kleinparteien mit der möglichen vorgezogenen Bundestagswahl eine neue Bewährungsprobe bevor – an die sie frustriert herangehen: Die Fristen seien zu kurz, die Hürden zu hoch. Deshalb drohen einige von ihnen Klagen an, sollte der Bundespräsident grünes Licht für Neuwahlen geben. „Wir haben nur vier bis fünf Wochen Zeit, um die geforderten Unterstützungsunterschriften einzuholen – und das in der Urlaubszeit. Das ist kaum hinzubekommen“, sagt Jürgen Gerlach, Vorsitzender der Tierschutzpartei. Das sei eine „Verzerrung“ der Wahlchancen.

In den elf bevölkerungsreichsten Bundesländern müssen die nicht im Bundestag oder in einem Landesparlament vertretenen Parteien 2000 Unterstützungsunterschriften – in den übrigen, einwohnerschwächeren prozentual weniger – einholen, um überhaupt ihre Landeswahllisten einreichen zu dürfen. Jeder Kreiswahlvorschlag mit den Direktkandidaten muss darüber hinaus von 200 Wahlberechtigten unterschrieben sein.

Parteienforscher Richard Stöss von der Freien Universität Berlin räumt Klagen wegen der Kürze der Zeit keinerlei Chancen ein. Das Grundgesetz sehe im Artikel 39 nun einmal Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Bundestages vor. „Die kleinen Parteien fühlen sich vielleicht subjektiv benachteiligt, aber objektiv sind sie es nicht“, sagt Stöss.

„Wir wollen nicht gegen die Neuwahlen an sich klagen“, sagt Dieter Gohlke, Generalsekretär der Familienpartei. „Wir erwägen Klage gegen die Zahl der Unterstützungsunterschriften.“ Doch auch für eine solche Klage sieht Stöss keine Chance. Vielleicht lasse sich die eine oder andere Erleichterung auf dem Kulanzwege mit dem Bundeswahlleiter vereinbaren, aber grundsätzlich regle das Bundeswahlgesetz die Bedingungen.

Dabei sieht Gohlke die eigentliche Hürde gar nicht darin, die Unterschriften zusammenzubekommen – da hat die Familienpartei viele Eltern in den Schulen und Kitas als tüchtige Helfer, so wie die Tierschutzpartei dabei auf die rührigen Tierfreunde in den Ortsvereinen zurückgreifen kann. Doch für jede dieser Unterschriften muss vom zuständigen Einwohnermeldeamt die Bestätigung eingeholt werden, dass es sich um einen Wahlberechtigten handelt: Deutsche mit Wohnsitz in der Kommune. „Das ist auf dem flachen Land sehr aufwändig – zumal wenn die Behörden pingelig sind und eine Liste zurückweisen, weil da etwa als Geburtsdatum ’54 statt 1954 steht“, sagt Gohlke.

So dürften diesmal nicht 22 Kleinparteien, wie 2002, die Wahlteilnahme schaffen. Gohlke sieht darin auch eine Chance: Es zwinge dazu, über Wahlbündnisse nachzudenken. Davon wollen freilich beide Seiten profitieren. Die Ökologisch- Demokratische Partei (ÖDP) verzichtet auf Wahlteilnahme zugunsten der Familienpartei – obwohl die ÖDP zehnmal so viele Mitglieder hat – nur, weil die Familienpartei versprach, dafür bei den Landtagswahlen nicht in den ÖDP-Kernländern Bayern und Baden-Württemberg anzutreten. Es geht dabei nicht allein um die Reputation – sondern auch um Geld: um höhere Wahlkampfkostenerstattung.

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