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Gesundheit: Patienten sollen von Zuzahlungen verschont werden

Patienten können sich vom 1. Juli an die 5-Euro-Zuzahlungen für Medikamente in vielen Fällen sparen. Damit setzen die gesetzlichen Krankenkassen Regeln des seit Monatsbeginn geltenden Arzneimittel-Sparpakets um.

Berlin - Wenn die Patienten bestimmte preisgünstige Präparate nicht automatisch verschrieben bekommen, müssen sie bei Ärzten und Apotheken darauf dringen. Bei welchen Arzneien der Obolus entfällt, wird aktuell im Internet vermeldet. Da der Verzicht auf die Zuzahlung schrittweise eingeführt werden soll, wird die Liste alle zwei Wochen ergänzt.

Bereits ab dem 1. Juli werden 21 Packungen zuzahlungsfrei sein, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen (BKK), Wolfgang Schmeinck, in Berlin. "Dutzende weitere könnten folgen." Der Beschluss der Kassen gilt für 79 Gruppen von Arzneimitteln mit denselben Wirkstoffen. Zunächst müssten nun die Hersteller entscheiden, welchen Preis sie für diese Mittel verlangen. "Jetzt hat es die Pharmaindustrie in der Hand", betonte die BKK. Erst wenn der Preis niedrig ausfällt, könne über die tatsächliche Zuzahlungsbefreiung entschieden werden. Patienten zahlen seit Anfang 2004 für ein verordnetes Mittel zehn Prozent des Preises selbst - mindestens fünf und maximal zehn Euro.

Das mehrstufige Verfahren wählten die Kassen, weil Zuzahlungsbefreiungen nach dem Gesetz nur bei besonders preisgünstigen Medikamenten möglich sind. Da Versicherte verstärkt zu diesen günstigen Mitteln greifen sollen, erwartet der Gesetzgeber Einsparungen für die Kassen trotz der entgangenen Zuzahlungen. Durch zusätzliche Effekte nach den jüngsten Beschlüssen sollen die Einsparungen durch die Arzneimittel-Festbeträge nach Kassen-Angaben um 360 Millionen Euro auf 3,6 Milliarden Euro jährlich steigen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte die Beschlüsse: "Nun haben die Arzneimittelhersteller es in der Hand, ihre Arzneimittelpreise dahingehend zu gestalten, dass die Zuzahlungen entfallen können."

Die Kassen wollen auch neue Zuzahlungen verhindern, die sich durch das Arzneimittel-Sparpaket ergeben könnten. Wie der BKK-Verband berichtete, werde für eine Reihe von Mitteln ein höherer Festbetrag als ursprünglich vorgesehen festgesetzt.

Ein Festbetrag ist der maximale Betrag, den die Kassen für Arzneimittel erstatten. Kassen müssen laut dem neuen Gesetz für viele Mittel nun nur noch niedrigere Festbeträge zahlen als zuvor. Mit dem Beschluss wollen die Kassen verhindern, dass Patienten in Fällen, in denen die Firmen die Preise nicht bis zu den ermäßigten Festbeträgen senken, die Differenz bezahlen müssen. (tso/dpa)

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