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Raucher

© dpa

Gesundheit: Wettbewerb für rauchfreie Betriebe startet

Mit einer nationalen Kampagne will das Bundesgesundheitsministerium den Nichtraucherschutz in Unternehmen stärken. Noch immer muss rund ein Viertel aller nichtrauchenden Angestellten mit Zigarettenqualm am Arbeitsplatz leben.

Unter dem Motto "Unser Betrieb macht rauchfrei!" werden seit Montag kleine und mittlere Betriebe gesucht, die Mitarbeiter bei der Tabakentwöhnung unterstützen. Trotz zahlreicher Gesetzesänderungen zum Schutz von Nichtrauchern muss laut Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) etwa jeder vierte Nichtraucher mit Zigarettenqualm in seinem Unternehmen leben.

"Nach wie vor rauchen in Deutschland circa 27 Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter", sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD) in Berlin. "Ein Drittel von ihnen hat den ernsthaften Wunsch, mit dem Rauchen aufzuhören." Dabei sei besonders wichtig, die Nikotinentwöhnung in der Arbeitszeit zu bewältigen, denn die Gefahr eines Rückfalls sei in Stresssituationen größer. In kleinen Firmen mangele es jedoch an Hilfsangeboten. Anmeldeschluss für den mit 46.750 Euro dotierten Wettbewerb ist der 30. November.

Streit um Gaststätten hält an

Derweil geht der Streit um das Rauchverbot in Gaststätten weiter. Nach Ansicht des Gastronomieverbands Dehoga hat das im Saarland seit rund dreieinhalb Monaten wirksame Verbot hunderte Arbeitsplätze vernichtet. Gerade kleine Betriebe litten unter Umsatzeinbußen bis zu 30 Prozent, sagte die Präsidentin des Landesverbands, Gudrun Pink, in Saarbrücken. Im September wird sich der saarländische Verfassungsgerichtshof mit den Landesregelungen befassen.

In Niedersachsen scheiterten Wirte vorerst mit dem Versuch, unter Berufung auf Umsatzrückgang das Rauchverbot in Gaststätten im Eilverfahren stoppen zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnte den Eil-Antrag in einem am Montag veröffentlichten Beschluss ab. Ein Restaurant-Betreiber hatte angeführt, dass ihm die Abtrennung eines Raucherraums aus baulichen und finanziellen Gründen nicht möglich sei. Das Gericht erkannte darin jedoch keine "kritische Ausnahmesituation". (feh/dpa)

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