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Gesundheitspolitik: EU-Gesetz zur Behandlung von Patienten im Ausland scheitert

Bei medizinischen Behandlungen im EU-Ausland können sich Patienten auch künftig nicht auf die volle Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse verlassen.

Berlin -  Die 27 Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten schafften es in Brüssel nicht, sich auf eine Richtlinie zu Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu einigen.

Nach Angaben von EU-Diplomaten sperrten sich am Ende sieben Mitgliedstaaten gegen einen einheitlichen Rechtsrahmen: Spanien, Griechenland, Portugal, Polen, Litauen, Rumänien und die Slowakei. Spanien habe die Sorge geäußert, dass die vielen dort lebenden deutschen Rentner das Gesundheitssystem überfordern könnten, hieß es. Widerstand gab es zudem, weil in manchen östlichen Ländern private Leistungsträger vom gesetzlichen System ausgeschlossen sind.

In der Regel erstatten deutsche Krankenkassen bereits die Kosten für ambulante Behandlungen im EU-Ausland. Bei Klinikaufenthalten können sie sich aber sperren, wenn eine Behandlung in Deutschland zeitnah möglich wäre. Profitiert hätten von einer Einigung vor allem deutsche Ärzte und Kliniken, die Patienten aus EU-Ländern behandeln. raw/dpa

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