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Gesundheitsreform: Gesundheitsfonds verschieben?

Die Beratungen der großen Koalition zur Gesundheitsreform gehen in die entscheidende Phase. Die Einführung des Gesundheitsfonds rückt Medienberichten zufolge in weite Ferne.

Berlin - In dem von den Koalitionsspitzen beratenen neuen Arbeitsentwurf für die Gesundheitsreform wurde laut "Focus online" das Datum der Einführung gestrichen. Nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" arbeiten Union und SPD an Modellen, die die vollständige Einführung auf die nächste Wahlperiode verschieben würden. In der SPD werde derzeit ein Stufenmodell zur Einführung des Fonds diskutiert. Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform muss bis Anfang Oktober fertig sein, damit er wie geplant noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann.

"Der Start des Gesundheitsfonds ist offen", zitierte die "Rheinische Post" aus einem Papier, das Änderungen im Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Gesundheitsreform auflistet. Ursprünglich war geplant, das Herzstück der Reform Mitte 2008 starten zu lassen. Aus der Kurzfassung gehe auch hervor, dass die Leistungen des Bundes für das Gesundheitssystem erst nach 2010 erhöht werden sollen. "Focus Online" zitierte aus einem 479 Seiten starken Papier, wonach außerdem in dem neuen Entwurf Änderungsvorschläge zur Pflegeversicherung nicht mehr enthalten seien. Auch solle künftig die Bundesregierung die Höhe der Krankenkassenbeiträge festlegen. Laut einem ersten Arbeitsentwurf habe dies das Gesundheitsministerium tun wollen.

Stufenmodell geplant

Laut "FTD" soll es bei einem Stufenmodell für einen Fonds in der ersten Reformstufe lediglich ein regionales Einzugsverfahren geben, die Beitragshöhe würde wie bisher von jeder einzelnen Kasse bestimmt. Erst nach der Bundestagswahl 2009 solle ein einheitliches Beitragseinzugssystem eingeführt werden, dann auch mit einheitlichem, gesetzlich festgelegtem Beitragssatz, berichtete das Blatt unter Berufung auf Fraktionskreise. Gleichzeitig erwäge die Union, die Reform des Finanzausgleichs der Krankenkassen, des so genannten Risikostrukturausgleichs, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Mit Blick auf Berichte über mögliche Verzögerungen bei der Einführung des Gesundheitsfonds sagte SPD-Chef Kurt Beck, zunächst müsse das neue Modell funktionsfähig sein. Darüber gebe es auch keine Meinungsverschiedenheit zwischen den Koalitionspartnern. "Gründlichkeit vor Schnelligkeit ist richtig", sagte er nach einer Sitzung des SPD-Vorstands. Schließlich würden "riesige Summen und auch Zinsvolumina" bewegt.

Knackpunkt: Öffnung privater Kassen für den Wettbewerb

Die Gesundheitsexperten von Union und SPD haben über die Details eines Gesetzentwurfs zur Gesundheitsreform beraten. Unionsfraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) sagte vor Beginn des Gesprächs, den viel diskutierten Fonds werde es in der vorgesehenen Form "nicht auf Teufel komm raus" geben. SPD-Gesundheitsexpertin Elke Ferner pochte allerdings auf die Umsetzung der in der Koalition vereinbarten Eckpunkte.

Erste Arbeitsentwürfe aus den Ministerien für Gesundheit und für Finanzen waren in der Union vor allem wegen der geplanten Änderungen bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf heftige Kritik gestoßen. Die Regelungen für private Krankenkassen standen laut Zöller aber nicht auf der Tagesordnung. Im Vorfeld des Treffens hatten sich die Koalitionspartner zu den Anfang Juli gemeinsam beschlossenen Eckpunkten bekannt. Als Knackpunkte gelten neben der Ausgestaltung des umstrittenen Gesundheitsfonds die stärkere Öffnung der privaten Krankenkassen für den Wettbewerb und die Art und Weise des Finanzausgleichs unter den Kassen. Das zweite Treffen findet voraussichtlich am Freitag statt.

Union will Versicherte stärker belasten

Die Union will nach einem Bericht der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung" die gesetzlich Krankenversicherten bei Zuzahlungen zum Gesundheitsfonds stärker belasten als bisher geplant. Bei dem Treffen in Berlin hätten Unionsvertreter vorgeschlagen, die Belastungsgrenze auf fünf Prozent des Einkommens heraufzusetzen. In den Eckpunkten zur Gesundheitsreform war bei der Einführung eines Zusatzbeitrags, den Krankenkassen erheben können, wenn sie mit den Mitteln des Gesundheitsfonds nicht auskommen, eine Überforderungsklausel für Versicherte vereinbart worden. Vorgesehen war analog zur heutigen Begrenzung der Zuzahlungen, dass dieser Zusatzbeitrag ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten darf. Dem Vernehmen nach bestehen die SPD-Verhandler jedoch auf der ursprünglichen Übereinkunft. (tso/ddp)

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