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Politik: Gewalt von Rechts: Die Antwort klingt fast immer gleich: Polizei und Justiz sehen kein rechtes Motiv

Bei einem Fest in Bräunlingen (Baden) wirft am 9. September 2001 ein Skinhead dem 18-jährigen Arthur Lampel ein Weizenbierglas an den Kopf.

Bei einem Fest in Bräunlingen (Baden) wirft am 9. September 2001 ein Skinhead dem 18-jährigen Arthur Lampel ein Weizenbierglas an den Kopf. Ein Splitter dringt in die Halsschlagader ein. Lampel verblutet. Der Täter mit dem Spitznamen "Der Knochen" gilt nach Recherchen der Regionalzeitung "Südkurier" als Wortführer einer rechten Clique. Das Opfer war ein aus Russland stammender Aussiedler. Polizei und Staatsanwaltschaft ist bekannt, dass Aussiedler von Rechtsextremisten häufig als "Russen" diffamiert werden - doch bei dieser Tat gebe es keinen politischen Hintergrund. Ob der Skinhead wusste, dass Lampel ein Aussiedler war, können die Behörden allerdings nicht sagen. Laut "Südkurier" wurde vor zwei Jahren gegen den Täter wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Der SPD-nahe Informationsdienst "blick nach rechts" schreibt, der Skinhead sei wegen Körperverletzung und Volksverhetzung vorbestraft. Ersteres bestätigt die Staatsanwaltschaft, zur Volksverhetzung gibt es keine Auskunft.

In Wittenberge (Brandenburg) prügeln am 9. August 2001 zwei Männer den alkoholkranken Klaus-Dieter H. in seiner Wohnung zu Tode. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin sieht kein rechtes Motiv. Dass die Täter nach wenigen Stunden gefasst wurden, ist allerdings der Aussage einer Zeugin zu verdanken. Sie hatte einen der Schläger als Rechtsextremisten beschrieben. Er habe auf der Straße mehrmals den Hitlergruß gezeigt.

Ein Paar aus der Satanisten-Szene bringt in Witten (Ruhrgebiet) am 6. Juli 2001 den 33-jährigen Frank Hackert um. Er wird mit 66 Messerstichen und Hammerschlägen getötet. In der Wohnung von Daniel und Manuela R. entdeckt die Polizei neben satanistischen Symbolen auch Hakenkreuze und SS-Runen. Daniel R. sei zuvor schon wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen aufgefallen, sagt die Staatsanwaltschaft Bochum. Laut "blick nach rechts" hat die NPD Daniel R. 1998 als Wahlhelfer genannt. Die Staatsanwaltschaft hält aber die Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung des Paares für nebensächlich. Hakenkreuze und SS-Runen seien nur Anzeichen für "Imponiergehabe".

In der Nacht zum 22. April 2001 wird nahe Jarmen (Vorpommern) der 31-jährige Asylbewerber Mohammed Belhadj erschlagen. Als Täter werden vier Männer aus Greifswald im Alter zwischen 18 und 22 Jahren ermittelt. Einer nimmt sich in der Untersuchungshaft das Leben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Greifswald haben die Männer ausgesagt, sie hätten den Algerier auf Drogen angesprochen - weil sie nordafrikanisch aussehende Personen generell für Dealer halten. Belhadj soll angeblich Haschisch versprochen haben und zu den vier Männern ins Auto gestiegen sein. Nach Informationen der "Ostsee-Zeitung" wurde der Algerier in den Wagen gezerrt.

Laut Staatsanwaltschaft soll es bei der Autofahrt Streit gegeben haben, weil der Algerier kein Haschisch auftreiben konnte. Belhadj sei im Wagen und dann an einem Kiessee geschlagen und mit "massivem Schuhwerk" getreten worden. Außerdem hätten ihm die Täter einen schweren Stein auf den Kopf geworfen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war die Tat nicht rassistisch motiviert. Nur einer der Schläger sei bislang mit einem rechten Delikt aufgefallen. Er habe als 14-Jähriger ein Hakenkreuz gemalt.

Augenzeugen der letzten Stunden von Belhadj gibt es nicht. Es fehlen auch, abgesehen von den Aussagen der Beschuldigten, weitere Belege für die Haschisch-Geschichte. Weder das Opfer noch die Täter zählten zum Drogen-Milieu. Die Staatsanwaltschaft schließt denn auch nicht aus, dass im bevorstehenden Prozess "urplötzlich eine ganz andere Variante auftaucht".

In den frühen Morgenstunden des 26. März 2001 stirbt der 51-jährige Fred Blanke in Grimmen (Mecklenburg-Vorpommern) an Gehirnblutungen. Der alkoholkranke Frührentner war in seiner Wohnung von zwei jungen Männern der rechten Szene mit Stuhlbeinen, Faustschlägen und Tritten traktiert worden, weil er sich weigerte, den ihm flüchtig bekannten Angreifern Geld zu geben. Die Staatsanwaltschaft Stralsund geht davon aus, dass die jungen Männer im Alter von 17 und 21 Jahren auf "Sauftour" waren und sich dafür mehr Geld beschaffen wollten. Fred Blanke sei ein "leichtes Opfer" gewesen. Einen rechten Hintergrund schließen Polizei und Staatsanwaltschaft aus. Der ältere der beiden Angreifer ist wegen Körperverletzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft sieht aber kein "ideologisches Fundament".

In der Nacht zum 25. März 2001 wird der 38-jährige Willi W. in Milzau (Sachsen-Anhalt) von fünf jungen Männern im Alter zwischen 14 und 23 Jahren vor einer Diskothek zusammengeschlagen und getreten. Drei Tage später stirbt der alkoholkranke Mann. Die Ermittlungsbehörden rechnen drei der Angreifer zur rechten Szene. Wegen Propagandadelikten ist ein Täter vorbestraft, ein anderer wurde ermahnt. Die Schläger hätten mit "unglaublicher Brutalität agiert", sagt die Staatsanwaltschaft Halle. Sie geht von "Rache" als Motiv aus, da der 19-jährige Haupttäter von seinem Opfer vor dem Angriff wegen unterlassener Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall angezeigt worden war. In der Diskothek, die als rechter Treffpunkt gilt, habe die Gruppe zudem Geld von ihrem Opfer verlangt. Einen rechten Hintergrund sieht die Staatsanwaltschaft nicht.

In der Nacht zum 4. November 2000 stirbt der 42-jährige Belaid Baylal im Krankenhaus an den Spätfolgen eines rassistischen Angriffs. Zwei Skinheads haben den marokkanischen Asylbewerber am 8. Mai 1993 in einer Gaststätte in Belzig (Brandenburg) beschimpft und geprügelt. Baylal wird mit lebensgefährlichen Verletzungen am Dünndarm ins Krankenhaus gebracht. Im März 1994 verurteilt das Amtsgericht Brandenburg/Havel den Haupttäter zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe, sein Mittäter erhält Arbeitsstunden und eine Geldbuße in Höhe von 300 Mark.

Zwei Monate nach dem Angriff erleidet Belaid Baylal erstmals einen lebensbedrohlichen Darmverschluss. Laut ärztlichem Attest muss wegen des Angriffs "mit bleibenden Folgen in Form von Darmverwachsungen gerechnet werden, die zu neuen Darmverschlüssen führen können." Im Mai 1997 wird Belaid Baylal erneut mit einem Darmverschluss stationär behandelt. Als er am 4. November 2000 wieder zusammenbricht, kommt jede Hilfe zu spät.

Der Obdachlose Erich Fisk wird am 23. September 1997 in Angermünde (Brandenburg) mit schweren Kopfverletzungen aufgefunden. Ein knappes Jahr später, am 30. August 1998, stirbt Fisk im Krankenhaus, ohne aus dem Koma aufgewacht zu sein. Nach ungewöhnlich aufwändigen Ermittlungen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft mehrere Verdächtige. Es handelt sich um junge Männer, mindestens einer ist Rechtsextremist. Alle sind bereits aufgefallen mit Attacken auf Obdachlose oder gebrechliche, ältere Menschen. Im Fall Fisk ist keiner der Verdächtigen geständig. Einer hat allerdings laut Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) schon so viele Obdachlose überfallen, dass ihm nicht mehr bewusst ist, ob er auch im September 1997 in Angermünde zuschlug. Eine Prognose, wann die Ermittlungen im Fall Fisk zu einer Anklage führen, wagt die Staatsanwaltschaft nicht.

Am Abend des 11. Juli 1996 wird der 26-jährige Boris Morawek auf dem Thälmann-Platz in Wolgast von zwei betrunkenen 19- und 22-jährigen Skinheads mit Springerstiefeln und Faustschlägen malträtiert. Zeugen rufen die Polizei. Gegenüber zwei uniformierten Beamten rechtfertigt der 22-jährige Haupttäter Andreas J. die fortgesetzten Fußtritte gegen den Kopf von Boris Morawek. Dieser habe ein 3-jähriges Mädchen missbraucht, der "Kinderschänder" habe keine Rechte mehr. Die Beamten verhindern nicht, dass die Skinheads weiter auf den am Boden liegenden Mann eintreten. Erst als Bereitschaftspolizei eintrifft, werden Andreas J. und sein Mittäter festgenommen.

Boris Morawek stirbt zwei Tage später an seinen schweren Kopfverletzungen. Das Landgericht Stralsund verurteilt den einschlägig vorbestraften Andreas J. im Januar 1998 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft, sein Mittäter erhält eine Jugendstrafe von fünf Jahren. Einen rechten Hintergrund sieht das Gericht nicht. Seine Gesinnung kann Andreas J. auch in der Haft ausleben: Mit der Skinhead-Band "Staatssturm" nimmt er rechte Songs auf, die Gesinnungsgenossen im Internet präsentieren.

Diese Seite wurde zusammengestellt von Frank Jansen und Heike Kleffner. Die Autoren bedanken sich für die Unterstützung durch die Angehörigen der Opfer, die Archive von Tagesspiegel und "Frankfurter Rundschau" sowie durch das Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum in Berlin.

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