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GEZ: Gebührenpflicht auch für Hochschulen

Die deutschen Hochschulen werden künftig nicht von den Rundfunkgebühren befreit werden. Die neuen Abgaben für internetfähige Computer sollen auch die Bildungsträger bezahlen müssen.

Potsdam - Auf brandenburgische Hochschulen kommen Mehrkosten in Form von GEZ-Fernsehgebühren zu. Wie Staatskanzleichef Clemens Appel (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte, sieht der Gesetzgeber keine Ausnahmeregelung von der Gebührenpflicht für den Hochschulbereich vor. Die Landesregierung werde jedoch die Entwicklung der Gebührenlasten für die Hochschulen "beobachten".

Laut Appel werden Personalcomputer und Mobilfunktelefone ab 1. Januar 2007 grundsätzlich gebührenpflichtig, wenn sie internetfähig und damit in der Lage sind, Rundfunkprogramme zu empfangen. Auch die Hochschulen würden von Beauftragten des Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) regelmäßig kontrolliert. "Soweit sie ihrer Anmeldepflicht nachgekommen sind, sind keine Nachforderungen zu erwarten", sagte er.

Laut Appel sieht das Gesetz vor, dass für neue Empfangsgeräte dann keine Gebühren zu zahlen sind, wenn sie mit schon angemeldeten Geräten auf einem Grundstück stehen. Damit werde das System des gebührenbefreiten Zweitgerätes, das bisher nur für den privaten Bereich galt, auf den nicht-privaten Bereich ausgedehnt.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Klara Geywitz hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass die Computer in Hochschulen nicht der Fernsehunterhaltung dienen, sondern für Lehre und Forschung genutzt werden. Zwar werde die Gebühr je Grundstück erhoben, Hochschulen seien aber oft auf viele Gebäude verteilt. (tso/AFP)

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