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© Svea Pietschmann

Gezieltes Töten: „Die Rechtfertigungen der USA sind zweifelhaft“

Mindestens 2000 angebliche Feinde der USA sind in den letzten zehn Jahren Opfer des "targeted killing" geworden. Menschenrechtsexperte Wolfgang S. Heinz über die rechtliche Seite des Tods per Fernsteuerung

In den USA wird der Vorabdruck eines Buchs über jene Treffen im Weißen Haus diskutiert, in denen das „gezielte Töten“ angeblicher Feinde festgelegt wird. Wie gezielt sind diese „targeted killings“ denn?

Der UN-Sonderberichterstatter Christoph Heyns sagte in seinem Bericht vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen im Oktober, die Angriffe hätten ein solches Ausmaß, dass sie kaum als gezielt bezeichnet werden könnten. Es gibt keine exakten Aussagen der USA dazu, aber es gibt wohl zwei Arten der Auswahl: Im einen Fall werden über eine einzelne Person Informationen gesammelt, auch darüber, wie unmittelbar gefährlich sie ist. Inzwischen gibt es aber auch vermehrt das sogenannte „signature killing“. Dabei geht es um Kontexte von Verdacht. Und aus großer Entfernung kann eben kaum festgestellt werden, ob jemand, der einen Wagen mit Dünger belädt, ein Terrorist oder ein einfacher Bauer ist. So werden leicht völlig Unbeteiligte getroffen.

Wie viele Tote hat es bereits gegeben? 

Es gibt nur Schätzungen. Aber keine, auch die miltärnaher Stellen, nimmt weniger als 2000 Tote an.

Die USA haben mit „targeted killings“ nicht als erster Staat begonnen.

Israel macht das seit 2000, die USA seit 2002.

Obama, das lässt das Buch durchblicken, hat die letzte Entscheidung über die „kill list“ an sich gezogen, um Militär und CIA an größeren Blutbädern zu hindern.

Obama hat in der Tat mit einigen illegalen Praktiken seines Vorgängers Bush gebrochen: Er hat das Foltern von terrorismusverdächtigen Gefangenen verboten, er hat die geheimen Gefängnisse abgeschafft. Aber Guantanamo hat er – wegen des Widerstands im Kongress – nicht geschlossen und auch die außerordentlichen Überstellungen Verdächtiger an Drittländer, wo sie in Gefahr sind, gefoltert zu werden, nur stärker unter Menschenrechtsvorbehalt gestellt. Und die „gezielten Tötungen“ haben sich gegenüber der Zeit Bushs vervierfacht.

Wie ist das aus menschenrechtspolitischer Sicht zu bewerten?

Grundsätzlich gelten immer Menschenrechtsnormen, manchmal mit Einschränkungen. Aber im Krieg hat das humanitäre Völkerrecht Vorrang. Es darf getötet werden, unterschieden werden muss danach zwischen Kombattanten und Zivilbevölkerung. Es ist daher zweifelhaft, wie die USA gezielte Tötungen in Ländern wie Jemen, Somalia und Pakistan rechtfertigen, mit denen sie gar nicht in einem erklärten Krieg sind. Zudem gibt es viele glaubwürdige Hinweise auf erhebliche Opfer in der Zivilbevölkerung.

Aber nach Kriegsrecht dürfen Menschen getötet werden?

Ja. Aber ein allgemeines Tötungsprogramm entspricht nicht diesen Kriterien.

Handeln die USA allein?

Es gibt eine Isaf-Liste, um Leute festzunehmen oder zu töten. Deutschland hat einige Zeit lang zu diesen Listen zugeliefert, mit dem Hinweis: Wir nehmen nur fest. Das war auch Gegenstand von Anfragen im Deutschen Bundestag.

Wolfgang S. Heinz

arbeitet am Deutschen Institut für Menschenrechte zu Menschenrechtsfragen in der internationalen und Sicherheitspolitik. Mit ihm sprach Andrea Dernbach.

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