Politik : Gnade für Schabowski und Kleiber: Zehn Jahre danach - Berlins Regierender setzt vor der Feier zur Einheit für ganz Deutschland ein Zeichen

06.09.2000 00:00 UhrVon Hans Toeppen

Der General mit dem martialischen Beinamen "Dauerfeuer" war der erste. Als der Senat Anfang des Jahres den ehemaligen DDR-Grenztruppenkommandeur Klaus-Dieter Baumgarten begnadigte, war klar, dass die Reuigen unter den früheren Politbürokraten erst recht in den Genuss der Gnade kommen würden. Wenn schon eine staatliche Wohltat für "Dauerfeuer", dann erst recht für einen so einsichtigen und selbstkritischen DDR-Politiker wie Günter Schabowski.

Ohnehin ist es für die deutsche Justiz völlig berechenbar und normal, dass Häftlinge ihre Strafe nicht völlig absitzen müssen. Überraschend war es also nicht, dass der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen jetzt in seiner Zuständigkeit für die Justiz sowohl Günter Schabowski als auch Günther Kleiber - zusätzlich noch den schwer kranken Bernhard Geier - begnadigt hat.

Ungewöhnlich sind nur die politische Begründung und der hohe Anteil der erlassenen Strafe. Mit achteinhalb beziehungsweise neuneinhalb Monaten werden Kleiber und Schabowki an ihrem Entlassungstag, dem 2. Oktober, nur rund ein Viertel ihrer Strafe abgebüßt haben. Das, und nur das, ist das Besondere an diesem Gnadenakt.

Nach dem Strafgesetzbuch wird eine Strafe in Deutschland nach zwei Dritteln der Haftzeit ausgesetzt. Es kann aber auch schon nach der Hälfte geschehen, wenn die Tat, die Persönlichkeit und die Entwicklung des Verurteilten dies rechtfertigen. Fehlende Wiederholungsgefahr ist immer ein guter Grund, und so haben die Gerichte schon vor langem die DDR-Militärs Keßler und Lorenz nach etwa der Hälfte ihrer Strafe wieder auf freien Fuß gesetzt.

Klaus-Dieter Baumgarten war aber ein Sonderfall. Die Berliner Justiz, die für die Strafaussetzung zuständig ist, wollte den schießfreudigen Kommandeur damals nicht vorzeitig laufen lassen. Daraufhin hat ihn der Senat unter Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz begnadigt - mit eben dem politischen Recht, das ihm nach Paragraph 81 der Berliner Verfassung zusteht. Dabei setzte sich der ehemalige Justizsenator Ehrhart Körting (SPD) nicht nur über die ablehnenden Stellungnahmen von Staatsanwaltschaft und Gericht, sondern auch über das Votum des parlamentarischen Gnadenausschusses hinweg.

Der frühere Generalstaatsanwalt Christoph Schaefgen ließ sich daraufhin mit dem Satz zitieren "Ich kenne keinen Totschläger, der so leicht begnadigt worden ist", was ihm eine Vorladung zum verärgerten Regierenden Bürgermeister einbrachte. Der Vorsitzende Richter Friedrich-Karl-Föhrig, der Baumgarten verurteilte hatte, nannte die Begnadigung gar einen "Schlag ins Gesicht der Justiz", was natürlich ungerügt blieb, denn Richter sind unabhängig.

Die politisch motivierte und offenbar versöhnlich gemeinte Gnade für Schabowski, Kleiber und Geier ist dagegen ein fast einhelliger Akt. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht noch der Gnadenausschuss haben der Milde für die beiden ehemaligen Politbürokraten widersprochen. Lediglich bei Geier, der wegen seiner Krankheit ohnehin nicht mehr hinter Gittern ist, war die Justiz anderer Meinung als die Politik. Sie kann den Berliner Justizsenator damit aber nicht binden.

Kein Fall für Gnade ist allerdings Egon Krenz. Kleiber hatte sein Gnadengesuch selber gestellt. Für Schabowski hat dies nicht nur ein Hamburger Bürger "aus christlicher Motivation" getan, auch der ehemalige bayerische Umweltminister Peter Gauweiler verwandte sich für den einstigen Spitzengenossen. Krenz aber will von Gnade nichts wissen. Keinem der zahlreichen Gnadengesuche aus der Bevölkerung hat er sich angeschlossen. Krenz ficht vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutsche "Siegerjustiz" und hat alle Chancen, dort noch in diesem Jahr seinen Prozess zu bekommen.

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