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Große Koalition: Einigung bei Stasi-Unterlagengesetz

Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss zur Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes verständigt. Demnach sollen im öffentlichen Dienst ab 2007 nur noch höhere Beamte, Politiker und Richter auf eine frühere Tätigkeit bei der Staatssicherheit überprüft werden.

Berlin - Die Absicht, Prüfungen von einem Verdacht abhängig zu machen, wurde fallen gelassen, wie Unions-Fraktionsvize Arnold Vaatz (CDU) und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) mitteilten.

Die geltende Praxis der Regelanfragen läuft damit zum Jahresende aus. Vor allem ostdeutsche CDU-Politiker und ehemalige DDR-Bürgerrechtler hatten sich für eine Verlängerung eingesetzt. Auch das Land Thüringen, das eine unbefristete Verlängerung gefordert hatte, trägt den Kompromiss den Angaben zufolge mit.

Die Überprüfungen für Staatsbedienstete in herausgehobenen Positionen sollen auf fünf Jahre befristet werden, um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen. Die Koalition einigte sich ferner darauf, den im Gesetz aus dem Jahr 1991 verankerten Verjährungsgrundsatz zu streichen, wonach Mitarbeitern im öffentlichen Dienst eine Stasi-Verstrickung nach 15 Jahren nicht mehr hätte vorgehalten werden dürfen.

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, begrüßte den Kompromiss. "Diese Regelungen entsprechen dem gesellschaftlichen Interesse an unbelastetem Personal in öffentlichen Institutionen", sagte sie. Verbesserungen ergäben sich zudem durch einen erleichterten Aktenzugang für Forschung und Medien. (tso/ddp)

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