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Politik: Grundsatzurteil: Ein Fall für die innere Sicherheit

Der Fall Eggesin hat eine Weichenstellung bei der Verfolgung rechtsextremistischer Gewalt in der Bundesrepublik gebracht. Im August 1999 hatten fünf Jugendliche, die der rechtsextremistischen Szene von Eggesin (Mecklenburg-Vorpommern) angehörten, ein Volksfest besucht, an dem auch zwei Vietnamesen teilnahmen.

Der Fall Eggesin hat eine Weichenstellung bei der Verfolgung rechtsextremistischer Gewalt in der Bundesrepublik gebracht. Im August 1999 hatten fünf Jugendliche, die der rechtsextremistischen Szene von Eggesin (Mecklenburg-Vorpommern) angehörten, ein Volksfest besucht, an dem auch zwei Vietnamesen teilnahmen. Es waren die einzigen Ausländer auf dem Fest, insgesamt beträgt der Ausländeranteil in Mecklenburg-Vorpommern 1,8 Prozent. Als die Vietnamesen den Festplatz verließen, wurden sie von den Jugendlichen verfolgt, mit Steinen beworfen und zu Boden geschlagen. Mehrere Minuten traten die zwischen 16 und 20 Jahre alten Täter mit Stiefeln auf sie ein, wobei sie ausländerfeindliche Parolen grölten. Die Opfer erlitten schwerste Verletzungen, einer der beiden Männer überlebte nur durch eine Notoperation und ist heute schwerst behindert.

Generalbundesanwalt Kay Nehm übernahm damals die Ermittlungen. 1992 hatte dagegen sein Vorgänger Alexander von Stahl noch die Verfolgung der Straftäter von Rostock abgelehnt, die ein von Vietnamesen bewohntes Haus in Brand gesetzt hatten. Die Insassen überlebten, weil ein zufällig anwesendes Journalistenteam über Handy Hilfe von außen holte. Von Stahl verneinte seine Zuständigkeit, weil keine kriminelle Vereinigung hinter dem Brandanschlag steckte.

Erst als Monate später in Mölln und Solingen bei Brandanschlägen acht türkische Staatsangehörige starben, zog die Bundesanwaltschaft erstmals die Ermittlungen an sich. Es folgten Verfahren wegen Brandanschlägen auf die Lübecker Synagoge. Zwischen 1994 und 1999 geschah nichts, obwohl nach Angaben der Bundesregierung zwischen 1992 und 1998 294 Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Tötungsdelikte registriert wurden.

Im Fall Eggesin erfolgte dann die Wende; Generalbundesanwalt Kay Nehm, seit 1994 im Amt, zog das Verfahren an sich und erhob Anklage vor dem Oberlandesgericht Rostock. Im April dieses Jahres wurden die fünf Angeklagten zu 4 bis 6 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Drei legten Revision ein, weil nicht die Bundesanwaltschaft, sondern die örtliche Staatsanwaltschaft zuständig gewesen sei. In gewisser Weise beriefen sie sich auf die frühere Argumentation von Stahls. Tatsächlich ist die Staatsanwaltschaft des Bundes nur bei Spionagedelikten und der Verfolgung krimineller und terroristischer Vereinigungen originär zuständig. 1986 wurde das Gerichtsverfassungsgesetz dahingehend geändert, dass die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ausgeweitet wurde: In Ausnahmefällen kann sie nun bei Tötungsdelikten und schwerer Brandstiftung dann ein Verfahren an sich ziehen, wenn die Tat "die innere Sicherheit" der Bundesrepublik gefährden kann und soll und wenn ein "Fall von besonderer Bedeutung" vorliegt.

Der 3. Strafsenat des BGH nahm am Freitag den Fall Eggesin zum Anlass, die Zuständigkeit der Länder und des Bundes voneinander abzugrenzen. Danach genügt es noch nicht, dass rechtsextremistische Gewalttäter ein Tötungsdelikt begehen und damit die innere Sicherheit oder Verfassungsgrundsätze beeinträchtigen. Darüber hinaus müsse der Fall von besonderer Bedeutung sein, etwa weil von der Tat eine Signalwirkung an potenzielle Nachahmungstäter ausgehe oder das Ansehen der Bundesrepublik bei ausländischen Staaten mit gemeinsamen Wertevorstellungen beeinträchtigt sei. Im Fall Eggesin habe die Bundesanwaltschaft dies zu Recht bejaht, so die Entscheidung des Gerichts. Damit ist das Urteil rechtskräftig - und die Bundesbehörde kann auch in Zukunft solche Fälle an sich ziehen.

Ulrike Knapp

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