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Politik: Guantanamo bringt auch Paris in Schwierigkeiten

Paris - Trotz der illegalen Verhöre durch französische Polizeibeamte soll der vor einem Pariser Strafgericht geführte Prozess gegen sechs frühere französische Häftlinge des US-Gefangenenlagers Guantanamo wie vorgesehen fortgesetzt werden. Darauf bestehen auch die Angeklagten selbst.

Paris - Trotz der illegalen Verhöre durch französische Polizeibeamte soll der vor einem Pariser Strafgericht geführte Prozess gegen sechs frühere französische Häftlinge des US-Gefangenenlagers Guantanamo wie vorgesehen fortgesetzt werden. Darauf bestehen auch die Angeklagten selbst. Nach Mitteilung ihrer Anwälte verzichten sie darauf, die Annullierung des Verfahrens zu beantragen, um sich vor Gericht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen äußern zu können. Die Verteidiger kündigten jedoch an, in ihren Plädoyers wegen „Unredlichkeit der Beweisführung“ einen generellen Freispruch ihrer Mandanten zu fordern.

Die sechs Männer im Alter von 25 bis 38 Jahren müssen sich wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung mit terroristischer Zielsetzung verantworten. Sie waren im Herbst 2001 im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet von US-Truppen gefangen genommen und als „feindliche Kämpfer“ ohne Gerichtsverfahren in Guantanamo eingesperrt worden.

Durch die Veröffentlichung eines geheimen Berichts der französischen Botschaft in Washington in der Zeitung „Libération“ ist nicht nur die rechtliche Grundlage des Verfahrens gegen die sechs Terrorverdächtigen erschüttert, sondern auch die Haltung Frankreichs zu Guantanamo ins Zwielicht geraten. In der französischen Öffentlichkeit hat dies bisher aber keinerlei Reaktionen hervorgerufen. Paris hatte die Legalität des US-Lagers stets bestritten, sich aber nicht gehindert gesehen, von Konsularbeamten begleitete Agenten zur Vernehmung der Franzosen nach Guantanamo zu entsenden.

Vor Gericht berichtete der Angeklagte Brahim Yadel, wie er an Händen und Füßen gefesselt und am Boden angekettet vernommen wurde. Eine zweite Vernehmung fand statt, nachdem in Paris Ermittlungsverfahren gegen die sechs eingeleitet worden waren. In den Untersuchungsakten finden sich aber keine Protokolle über die Verhöre. Die Verteidigung schließt auf Grund der in dem Bericht der Botschaft enthaltenen Einzelheiten, dass die von den Agenten außerhalb der Legalität eingeholten Aussagen gleichwohl in die Untersuchung eingespeist, ihr aber „wissentlich“ vorenthalten wurden. Ein fairer Prozess sei damit nicht garantiert. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie habe keine Kenntnis von einem geheimen Dossier.

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