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Härtefallregelungen: Hartz-IV-Empfänger können hoffen

Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Katalog von Zusatzleistungen für Leistungsempfänger erstellt. Sozialverbände fordern, schonend mit Härtefällen umzugehen.

Chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Paare mit Kindern können voraussichtlich von Härtefall-Zusatzleistungen im Rahmen von Hartz IV profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) habe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Katalog von Härtefällen erarbeitet, berichten die Ruhr-Nachrichten unter Berufung auf BA-Kreise. Die Liste beziehe sich auf eng begrenzte Fälle. Die BA leitete das Papier mittlerweile dem Bundesarbeitsministerium zu. Das soll die Liste genehmigen.

Für chronisch Kranke bezahlt der Staat demnach künftig auch nicht verschreibungsfähige Arzneimittel. Rollstuhlfahrer könnten Kosten für Haushaltshilfen geltend machen. Der Nachhilfeunterricht für Kinder ist ebenfalls erstattungsfähig, wenn die Versetzung gefährdet ist. Ebenso auch Fahrtkosten bei getrennt lebenden Paaren, damit Eltern ihre Kinder sehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich geurteilt, der Bund habe die Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig berechnet. Die Richter in Karlsruhe gaben der Bundesregierung bis zum Jahresende Zeit für eine Neuberechnung. 

Der Sozialverband VdK forderte, eine Härtefallregelung müssten die zuständigen Behörden großzügig auslegen. Sie sollten Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht finanzieren, sagte VdK-Chefin Ulrike Mascher der Rheinischen Post. Auch das Ersetzen eines kaputten Herds oder einer defekten Waschmaschine müsse künftig wieder möglich sein. "Es ist völlig unrealistisch, dass jemand vom Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 359 Euro jeden Monat ein paar Euro zurücklegen kann, um für einen solchen Notfall gewappnet zu sein."

Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine Flut von Anträgen eingegangen. "Wir werden in den Jobcentern nach dem Hartz-IV-Urteil mit Anträgen auf besondere Leistungen überhäuft", sagte BA-Vorstandsvize Heinrich Alt der Bild-Zeitung. "Viele davon werden wir ablehnen müssen, da es zum Großteil keine besonderen Härtefälle sind." Das Verfassungsgericht habe festgelegt, dass es nicht um kaputte Waschmaschinen ginge, sondern nur um absolute Einzelfälle wie besondere Erkrankungen, bei denen die Krankenkasse nicht zahle.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht nach dem Karlsruher Hartz-IV-Urteil Möglichkeiten für eine rasche Regelung: Ein Ministeriumssprecher sagte, Schäuble sei grundsätzlich bereit, einzelne Teile des Urteils wie einen Sonderbedarf in Härtefällen relativ zügig umzusetzen. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt seien aber noch offen.

Zuvor hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärt, sie wolle noch in dieser Woche einen Katalog mit Härtefall-Beispielen von Langzeitarbeitslosen für die Jobcenter erstellen. Dabei geht es nur "um wiederkehrende, außergewöhnliche Belastungen". Kostspielige Anschaffungen solle auch künftig der Staat nicht zusätzlich bezahlen. Gemeint sind Belastungen etwa von Aids-Kranken oder Kosten für Rollstuhlfahrer, die etwa ihren Treppenflur nicht selbst reinigen können. Von der Leyen hoffe, dass das Gesetz zum 1. April in Kraft treten könne.

Ihre Sprecherin ließ offen, welchen Umfang der Katalog haben werde und welche Kosten für den Bund zu erwarten seien. Es sei aber davon auszugehen, dass die Fachleute den Sonderbedarf nicht zu eng fassten. Nach Darstellung des Finanzministeriums könnte das Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz die Härtefall-Vorgaben regeln. Dieses Gesetz soll auch die beschlossene Anhebung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger und den Staatszuschuss an die BA festschreiben. Es ist bereits in der parlamentarischen Beratung.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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