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Einige Empfänger haben sich schon bei den zuständigen Stellen beschwert.

© dpa

Panne mit Schecks: Hartz-IV-Empfänger müssen länger auf Geld warten

Anfang Juli und das Geld ist immer noch nicht da. Viele Hartz-IV-Empfänger warten auf ihre Leistungen. Offenbar hat es ein technisches Problem gegeben.

Von Katrin Schulze

Viele Hartz-IV-Empfänger sehnen den Moment geradezu herbei, an dem ihre Leistungen ausgezahlt werden. Doch in diesem Monat müssen einige von ihnen noch länger darauf warten als üblich. „Es gab ein Problem mit der Zustellung der Schecks“, bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit dem Tagesspiegel am Mittwoch. Wie viele Menschen davon genau betroffen sind, sei nicht bekannt. Der Sprecherin zufolge gehe es vor allem um Regionen im Norden und Osten des Landes.

In Eberswalde zum Beispiel meldeten sich bis zum Mittwochmittag mehrere Menschen, die für Juli immer noch kein Geld bekommen haben, wie eine Mitarbeiterin des Jobcenters bestätigte. Woran es lag, konnte sie den Betroffenen selbst nicht sagen - die Ursache der Panne war vor Ort nicht bekannt. Klar ist, dass es sich nur um die Hartz-IV-Bezieher handelt, die ihr Geld über einen Verrechnungscheck erhalten - also ein eher geringer Teil.

Gibt es nun Vorschüsse?

Während ein Großteil der Empfänger die Leistungen monatlich überwiesen bekommt, erhalten diejenigen, die über kein eigenes Konto verfügen, einen Scheck, den sie bei der Deutschen Post einlösen können. Doch die Übersendung klappte in diesem Monat bislang in vielen Fällen nicht. „Wir haben die Informationen ordnungsgemäß an die Postbank übermittelt, diese hat sie auch korrekt verarbeitet“, sagte die Sprecherin der Arbeitsagentur. „Doch beim anschließenden Druck und der Kuvertierung gab es offenbar Probleme.“

Vor zwei Jahren kam es in Nordrhein-Westfalen zu einem ähnlichen Fall. Damals verzögerte sich die Auslieferung der Schecks wegen einer technischen Panne in einem lokalen Rechenzentrum. Die meisten Sachbearbeiter entschieden sich 2012 dazu, den Betroffenen Vorschüsse zu gewähren. Wie im jetzigen Fall verfahren wird, obliegt nun jedem einzelnen Jobcenter.

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